Beklemmende Entwicklung: Bundesverfassungsgericht auf rotgrünem Kurs
In Deutschland dürfen Theologen jeglicher Konfession behaupten, was ihnen in den Sinn kommt. Egal ob sie Papst, Bibel oder Kirche widersprechen: Sie können sicher mit Zustimmung, Anerkennung oder zumindest Toleranz rechnen.
Mit dieser wohlwollenden Behandlung durfte der normale Bürger nicht rechnen, wenn er ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts kritisierte. Sofort traf ihn ein Bannstrahl, und er begann zu den Unberührbaren zu zählen. Allein der Verdacht, man sei mit dem Bundesverfassungsgericht bzw. seinen Untergliederungen nicht einverstanden, galt als entsetzlicher Makel.
Doch inzwischen sind manche Urteile aus Karlsruhe dermaßen schwer nachvollziehbar, daß einige ihre Skepsis nicht mehr ganz verbergen können. Zu solchen Urteilen zählt dasjenige, das das Ehegattensplitting auch auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgedehnt sehen will.
So schrieb die FAZ („Ein revolutionärer Akt“, FAZ-Online am 6. Juni 2013) vorsichtig:
„ Andererseits ersetzt das Bundesverfassungsgericht mit seiner Gleichmach-Rechtsprechung eine gesellschaftliche Debatte. Was wiederum nicht seine Aufgabe ist.“ hier weiter
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen