Dienstag, 23. April 2013

Griechenland: Erdbeerfarm-Pistoleros in U-Haft

Griechenland: Erdbeerfarm-Pistoleros in U-Haft:
Der Besitzer einer Erdbeerfarm in Griechenland und seine drei Vorarbeiter, die über 30 Immigranten durch Schüsse verletzt hatten, wurden in Untersuchungshaft genommen.
Nach ihrer Aussage vor dem Untersuchungsrichter am 22 April 2013 wurden wegen des mörderischen Angriffs gegen ausländische Erntearbeiter auf den Erdbeerfeldern des Gebiets die drei Vorarbeiter aus Manolada und der Eigentümer der Erdbeerfarm in Untersuchungshaft eingewiesen. Außerdem werden auf Anweisung des Areopag-Staatsanwalts, Ioannis Tentes, die 35 bei dem Vorfall verletzten ausländischen Arbeiter unter Schutz gestellt.
Gegen die drei Vorarbeiter, die am 17 April 2013 bei dem Ort Nea Manolada der Präfektur Ilia auf der Peloponnes bei einem Streit um nicht gezahlte Arbeitslöhne eine Gruppe von ungefähr 200 ausländischen Feldarbeitern unter Beschuss genommen hatten, sind wegen des Angriffs gegen die Immigranten Strafverfahren im Grad eines Schwerverbrechens eingeleitet worden. Der Eigentümer der Plantage wird dagegen der Straftat der moralischen Anstiftung zum vorsätzlichen versuchten Mord beschuldigt.

Oberster Staatsanwalt ordnet Schutz vor Abschiebung an

Zur selben Stunde werden auf Anweisung des Staatsanwalts des Areopags die 35 Arbeiter – Opfer im Ort Manolada der Präfektur Ilia unter Schutzstatus gestellt, während er in einem Rundschreiben Anweisungen an die Staatsanwälte der Schwur- und Landgerichte zur Intensivierung der Kontrollen zum Schutz der Beschäftigung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer sowie auch bezüglich der Verletzung persönlicher und sozialer Rechte erteilt.
Spezieller bestellte Herr Tentes bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts von Amaliada / Ilia, einen Akt zu erlassen, mit dem die 35 verletzten Ausländer als “Menschenhandels-Opfer” charakterisiert werden. Diese Charakterisierung der 35 Personen unterstellt letztere – gemäß der geltenden Gesetzgebung – einem speziellen Schutzstatus, während parallel ihre Abschiebung untersagt wird. Dieser Beschluss der Staatsanwaltschaft wird den 35 Ausländern persönlich und an die zuständigen Behörden wie die griechische Polizei, das Außenministerium usw. zugestellt werden. (Es sei angemerkt, dass die lokalen Polizeikräfte anfänglich zu Festnahmen verletzter illegale Immigranten geschritten waren, um deren Abschiebung einzuleiten.)
Parallel gab Herr Tentes ein Rundschreiben an die Leiter der Staatsanwaltschaften der Schwur- und Landgerichte des Landes aus und verlangt, in Fällen der Verletzung der persönlichen und gesellschaftlichen Rechte, der Misshandlung griechischer und ausländischer Arbeitnehmer, der Verletzung der Arbeitsgesetzgebung usw. dynamisch aktiv zu werden.

Mission der Richter ist auch der Schutz der Bürgerrechte

Der höchste Amtsträger der Justiz beruft sich in seinem Rundschreiben auf jene grundgesetzliche Bestimmung, gemäß der die Respektierung und der Schutz des Wertes des Menschen die allererste Verpflichtung des Staates darstellen, aber auch die verfassungsmäßige Verpflichtung aller staatlichen Organe, die ungehinderte Ausübung der Menschenrechte als Person wie auch als Mitglied der gesellschaftlichen Gesamtheit zu gewährleisten. Wie Herr Tentes betont, richten diese grundgesetzlichen Prinzipien sich sogar vorrangig an die richterlichen Amtsträger, deren Mission auch der Schutz der persönlichen und gesellschaftlichen Rechte des Bürgers ist.
Weiter ruft der höchste richterliche Amtsträger die Staatsanwälte auf, so intensiv und dynamisch wie möglich zur Einhaltung des verfassungsmäßigen Grundsatzes des Schutzes des Wertes des Menschen durch alle in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen staatlichen Organe aktiv zu werden, während er von seinen Kollegen fordert, die gebührende Strenge zur Prävention oder Bekämpfung von Phänomenen zu zeigen, welche “den Menschen trivalisieren und unsere demokratische und zivilisierte Gesellschaft beleidigen“.
Abschließend verlangt Herr Tentes von seinen Kollegen, die Staatsanwaltschaft des Areopags quartalsweise bezüglich der einschlägigen Verfahren zu informieren, die wegen der Nichtumsetzung der (Arbeits-, Straf- usw.) Gesetzgebung eingeleitet werden.

Kommission verlangt Untersuchung des blutigen Anschlags in Manolada

Die zuständige Kommissarin für Innenpolitik und Themen der Rechtsprechung in der EU, Cecilia Malmström, verlangt derweilen von den griechischen Behörden die vollumfängliche Untersuchung der Sache um den blutigen Angriff gegen ausländische Arbeiter in Manolada. In einem Post auf Twitter schrieb die EU-Kommissarin: “Schockierende Nachrichten über Schüsse auf Immigranten in Griechenland. Ich erwarte von den griechischen Behörden eine vollumfängliche Untersuchung.
Agence Europe kommentiert, dass – wie in Publikationen griechischer Massenmedien angeführt wird – “die in der Region beschäftigten Arbeiter unter schauderhaften und unmöglichen Bedingungen leben, während sich häufig Vorfälle der Gewalt gegen sie abspielen. Obwohl bei dem Geschehen niemand getötet wurde, wurden etliche Arbeiter zur Behandlung ins Krankenhaus eingeliefert. Die griechische Regierung versprach, umgehend und vorbildlich Maßnahmen zur Bekämpfung solcher unmenschlichen Angriffe zu ergreifen. Der Minister für Zivilschutz, Nikos Dendias, erklärte diesbezüglich, die wirtschaftliche Ausnutzung hunderter oder tausender Immigranten – Arbeiter unter unannehmbaren Bedingungen werde in Griechenland fortan nicht mehr geduldet werden“.
Der Artikel endet mit dem Hinweis, die fremdenfeindlichen Angriffe in Griechenland haben in letzter Zeit zugenommen, wie in der vergangenen Woche der Menschenrechts-Kommissar des Europarats in seinem Bericht anführte. Der Kommissar – lautet es in dem Artikel – übte Kritik bezüglich der Atmosphäre des Hasses aus, der von der neonazistischen Partei der Chrysi Avgi kultiviert worden ist, und appellierte an die griechischen Behörden, diesem Phänomen entgegenzuwirken.
(Quellen: in.gr, in.gr)
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