Mittwoch, 10. April 2013

EU bereitet Richtlinie für Blitz-Zugriff auf Bank-Konten vor

EU bereitet Richtlinie für Blitz-Zugriff auf Bank-Konten vor:
Um die Banken-Krise in Europa nicht im Crash münden zu lassen, werden Zwangs-Beteiligungen von Sparern und Einlegern künftig viel schneller exekutiert als in Zypern: Eine Banken-Rettung wird an einem einzigen Wochenende durchgezogen. Der Bank-Kunde sieht erst am Montagmorgen, dass sein Konto belastet wurde.
Die EU arbeitet bereits an einem Masterplan, um die Kontoinhaber stärker mit in die Bankensanierung einzubeziehen. Für den österreichischen Insolvenzrecht-Experten Hans-Georg Kantner vom ‘Kreditschutzverband 1870′ ein Weg in die richtige Richtung.
Die EU arbeitet mit Hochdruck an dem Plan zur schnelleren Bankenrestrukturierung. Bei Banken-Rettungen Europa soll es schneller gehen als in Zypern, so Kantner:
Von Freitagabend bis Montag soll in Zukunft das Ganze abgeschlossen sein und im Idealfall merken das die Kontoinhaber gar nicht. Sie würden dann nur am Montagmorgen sehen, dass ihr Konto belastet wurde. So kann man verhindern, dass ein Bank-Run passiert und das Banken vorübergehend geschlossen werden. Im Laufe dieses Jahres ist mit einer entsprechenden Richtlinie zu rechnen, aber noch ist viel von Nebel umhüllt“.
Vor allem die Höhe der Einlagensicherung steckt noch tief in der Nebelwand: Bisher hatten alle Europäer gedacht, ihre Einlagen seien automatisch bis 100.000 Euro gesichert.
Die Wahrheit ist: Es ist überhaupt nichts gesichert.
Die Banken drohen bereits, nicht mehr weiter in eine nebulöse Einlagensicherung einzahlen zu wollen (hier).
Tatsächlich ist der Sparer seit vielen Jahren am Risiko einer Bank beteiligt – freilich meist, weil er geglaubt hat, dass die Bank das Geld zur Verwahrung von ihm übernimmt.
Das ist jedoch eine Illusion.
Seit vielen Jahren gibt es nämlich eine EU-Richtlinie zur Einlagensicherung  – und diese sieht eigentlich einen Selbstbehalt von 10 Prozent für Sparer vor, sagte Kantner den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. So würde sich jeder Sparer an der Sanierung seiner Bank mit 10 Prozent seiner Einlagen beteiligen müssen. In der EU-Richtlinie lag die Mindestbegrenzung bei ursprünglich 20.000 Euro. Alle Einlagen über diesem Schwellenwert sollten dann im Krisenfall mit einer Abgabe von 10 Prozent belastet worden. Allerdings, so Kantner, hat die EU bei dieser Richtlinie den Mitgliedsstaaten Möglichkeiten zur Abänderung eingeräumt. So dass beispielsweise Österreich und Deutschland, aber auch andere Länder, derzeit den Schwellenwert auf 100.000 festgesetzt hatten.
Quelle und weiterlesen bei DWN

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