Sonntag, 3. März 2013

So verfälschen der Verfassungsschutz und die Medien die Tatsachen!

So verfälschen der Verfassungsschutz und die Medien die Tatsachen!:
„Rechtsextremistischer Terror und rechtsextremistische Gewalt“ hämmert man uns in den Medien ein – auch unter Berufung auf den Verfassungsschutzbericht 2011. Vergleicht man dort die Angaben des Bundesinnenministeriums des Innern zur Frage der Straften mit links- bzw. rechtsextremistischem Hintergrund, ist – wie in den Vorjahren auch – Folgendes festzustellen:
Das Ministerium zählt für das Jahr 2011: 4.502 Straftaten mit linksextremistischem Hintergrund und 16.142 Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund (siehe www.verfassungsschutz.de). Es wird daher der Eindruck erweckt, als verübten die „Rechten“ vier Mal so viele Straftaten wie die „Linken“ und seien daher sehr viel krimineller und gewalttätiger.
Warum wird antideutsche Volksverhetzung nicht als linksextremistisches Propagandadelikt in der Statistik geführt?
Warum wird antideutsche Volksverhetzung nicht als linksextremistisches Propagandadelikt in der Statistik geführt?
Bei näherer Betrachtung stellt man aber Folgendes fest: Die 4.502 Taten von „Links“ betreffen „übliche“ Straftaten, also vor allem Körperverletzungen, Landfriedensbruch und Widerstandsdelikte. Die 16.142 Taten von „Rechts“ dagegen setzen sich aus 2.277 „üblichen“ Straftaten und 11.401 Taten wegen §§ 86, 86a StGB (Verfassungswidrige Propagandamittel und Kennzeichen) und 2.464 Taten wegen § 130 StGB (Volksverhetzung) zusammen. Derartige Delikte gibt es in der BRD gegen „Linke“ aber überhaupt nicht. Dies bedeutet, daß 85,9 % der Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund ausschließlich auf die Propagandadelikte entfallen und damit gerade keine Gewalttaten oder „üblichen“ Straftaten darstellen, sondern nur die Äußerung von rechtsgerichteten Meinungen betreffen, die unter Strafe stehen. Vergleicht man nun die „üblichen“ Gesetzesverstöße zwischen „Links“ und „Rechts“, stellt man überdies fest, daß 4.502 Taten von „Links“ nur 2.464 Taten von „Rechts“ gegenüberstehen. Die Zahl der Straf- und Gewalttaten von „Links“ ist damit sogar beinahe fast doppelt so hoch wie die der Gewalttaten von „Rechts“. Damit ist das Verhältnis dieser Straftaten mit links- bzw. rechtsextremistischem Hintergrund genau umgekehrt gegenüber dem des ersten Anscheins.
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