Freitag, 8. März 2013

Netzkostenbefreiung für stromintensive Unternehmen nichtig

Netzkostenbefreiung für stromintensive Unternehmen nichtig: Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Verordnungsregelung zur Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzkosten nichtig ist.

1 Kommentar:

  1. Eine andere Entscheidung währe nicht akzeptabel. Zwar sind in den vergangenen zwölf Monaten sind die Strompreise für deutsche Unternehmen um satte 12,4 Prozent gestiegen. (Quelle: http://www.marktundmittelstand.de/nachrichten/produktion-technologie/unternehmen-kaempfen-mit-hoeheren-strompreisen/ )
    Dennoch wäre es eine Frechheit, die Netzkosten der stromintensiven Unternehmen auf die privaten Haushalte abzuwälzen. Akzeptabel wären Vergünstigungen, denn die Unternehmen müssen auch auf dem internationalen Wettbewerb teilnehmen können. Da Deutschland so hohe Strompreise hat, ist dies für manche Unternehmen schwierig.

    Gruß,
    W.

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