AWD-Berater wegen Arglistigkeit zum Zahlen verurteilt:
Die Wiener Rechtsanwältin Astrid Wagner hat gegen einen AWD-Finanzberater ein erstaunliches Urteil erwirkt. Der Berater, der zu einer Kundin ein besonderes Vertrauensverhältnis hatte, muss im vollen Umfang persönlich für den Schaden haften, entschied jetzt das Bezirksgericht (BG) Döbling (Geschäftszahl 11 C 979/11p-43).
Der Berater hatte der Klägerin 2007 dazu geraten, ihr ererbten Einfamilienhaus zu verkaufen und ihr zugesichert, den Betrag und weitere Ersparnisse in Höhe von insgesamt 329.300 Euro in eine sichere Anlage, “so sicher wie auf einem Sparbuch”, zu investieren.
Wie sich allerdings rausstellte, hat der AWD-Berater ausschließlich Aktien der Immofinanz, der Immoeast, der Constantia Vorsorge und der Constantia European Property erworben. Eine Aufklärung über die Risiken dieser Titel erfolgte nicht. Er habe die Vertrauensstellung ausgenützt und die Klägerin “arglistig in die Irre geführt”, so die Richterin Brigitte Haas in ihrem Urteil.
Im Herbst 2008 stürzte der Kurs der Constantia-Aktien ins Bodenlose ab. Im Dezember 2010 zog die Frau die Reißleine und trennte sich von ihren erworbenen Anteilen, die sie zuvor für 82.200 Euro erstand. Übrig blieben 38.203 Euro. Den Differenzbetrag klagte ihre Anwältin direkt beim Berater ein. Zuvor hatte die AWD einen Teil des entstandenen Schadens aus dem gesamten Investments auf dem Vergleichsweg gezahlt.
Der Frau wurden aber in einem Ausgleichsverfahren nur knapp 8.800 Euro zugesprochen, denn der Berater befand sich selbst in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten, da er Ende 2009 den Konkurs und im Januar 2010 den Zwangsausgleich anmeldete.
Weitere Infos zum AWD:
AWD – Abzocke mit System !
AWD: Klagt, Leute – noch ist Zeit !
Leider trifft das Urteil gegen den AWD nicht direkt den Drückerkönig
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