In Griechenland wurden zwei junge Ausländer wegen bewiesenen Fahrraddiebstahls zu jeweils 8 Jahren Haft verurteilt!
Die griechische Justiz entschied sich, ihr hartes und unnachgiebiges Gesicht zwei jungen Ausländern zu zeigen, die dem ungeheuren “Fehler” erlagen, aus dem offenen Abstellbereich im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses in Athen zwei Fahrräder zu stehlen. Nach der Verhaftung der beiden jungen Männer wegen dieser von ihnen begangenen Taten im April 2012 wurden sie im weiteren Verlauf vor die Justiz gebracht.
Nach den Aussagen der Täter vor dem Untersuchungsrichter ordneten Untersuchungsrichter und Staatsanwalt deren Einweisung in Untersuchungshaft an. Ihre Bestrafung war damit jedoch nicht zu Ende. Seit dem 12 April 2013 in U-Haft befindlich, der eine in den Athener Gefängnisanlagen Korydallos und der andere in der Strafvollzugsanstalt Volos, wurde ihnen am vergangenen Mittwoch (20 Januar 2013) auch das Urteil der Justiz bezüglich ihrer – zugegebenermaßen – rechtswidrigen Handlungen bekannt gegeben: 8 (acht) Jahre Gefängnis für jeden von ihnen, wegen der Straftat des eindeutigen Fahrraddiebstahls, war das Urteil der 2. Einzelrichterkammer des Strafgerichts Athen!
Wie ist jemand zu bestrafen, der anstatt Fahrrädern teure Autos klaut?
Ohne ihnen irgend einen mildernden Umstand anzurechnen – obwohl keiner der beiden Angeklagten in der Vergangenheit ein anderes Mal auffällig geworden war – befand die Kammer, dass die beiden Angeklagten jeweils für weitere acht Jahre im Gefängnis bleiben müssen! Offensichtlich, um “gezüchtigt” zu werden … !
Unmittelbar nach der Verkündung des Urteils von den Lippen des Vorsitzenden der 2. Einzelrichterkammer des Strafgerichts Athen machte die “Nachricht” über die schwere Bestrafung der beiden jungen Männer in Zusammenhang mit der ihnen vorgeworfenen Anschuldigung unter den an einsitzigen Berufungsgerichten tätigen Anwälten “die Runde”.
Im Gespräch mit “protothema.gr” brachten viele Rechtsanwälte ihre Überraschung über das Urteil des Gerichts angesichts der Tatsache zum Ausdruck, dass die Obergrenze der Strafe, die für Straftaten solcher Art verhängt werden kann, zehn Jahre tangiert. “Wenn für Fahrraddiebstähle acht Jahre Gefängnis zu verhängen sind, welche Strafe werden sie gegen jemanden verhängen, der vier teure Autos geklaut hat?“, führten sie an und beriefen sich auch auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der die gerichtlichen Urteile regeln muss.
Die Anklage
Laut der Anklageschrift “begingen die beiden jungen Männer vorsätzlich ein Verbrechen, das wie von dem Gesetz vorgesehen mit dem vorübergehenden Entzug der Freiheit geahndet wird“. Spezieller “entwendeten sie in mehreren Taten, welche eine Fortsetzung des selben Verbrechens darstellen, gemeinsam und vorsätzlich handelnd und sich zusammen getan habend, um Diebstähle zu begehen, also nach Abstimmung und mit gemeinsamem Tatvorsatz, fremde (gesamtumfängliche) bewegliche Sachen aus dem Besitz eines Anderen zu dem Zweck, sich diese rechtswidrig anzueignen“.
Konkret:
- In Vrilisia / Attika (…) am 12.04.2012 und gegen 17:10 Uhr entwendeten sie gemeinsam und auf gemeinsamen Beschluss und mit gemeinsamem Tatvorsatz und sich zur Verübung von Diebstählen zusammen getan habend zwei Fahrräder schwarzer und blauer Farbe (…).
- In Vrilisia / Attika (…) am 08/09.04.2012 und gegen 23:00 bis 03:00 Uhr entwendeten sie gemeinsam und auf gemeinsamen Beschluss und mit gemeinsamem Tatvorsatz ein schwarz – oranges Fahrrad der Marke KTM (…).
- In Vrilisia / Attika (…) am 06/04.2012 und gegen 02:00:00 bis 07:00:00 Uhr entwendeten sie gemeinsam und auf gemeinsamen Beschluss und mit gemeinsamem Tatvorsatz zwei Fahrräder, das eine der Marke GT AVALANIS, im Wert von 1.000 Euro, und das andere der Marke SPECIALISED, violetter Farbe und im Wert von 1.000 Euro (…).
- In Vrilisia / Attika (…) am 24/25.03.2012 und gegen 20:00:00 bis 05:00 Uhr entwendeten sie gemeinsam und auf gemeinsamen Beschluss und mit gemeinsamem Tatvorsatz ein blaues Fahrrad der Marke BALISTIC im Wert von 30 Euro (…).
Laur der Anklageschrift verüben die beiden jungen Männer “beruflich und gewohnheitsmäßig Diebstähle, da aus der wiederholten Ausübung des Diebstahls ihr Ziel zum Erwerb eines Einkommens und ein beständiger Hang zur Verübung der konkreten Straftat als Element ihrer Persönlichkeit hervorgeht“.
Hierzu ist anzumerken wert, dass in der Anklage, der die beiden jungen Männer wegen des Diebstahl der beiden Fahrräder begegneten, ihnen (wie aus der Klageschrift hervorgehend) auch Beschuldigungen bezüglich drei weiterer Fahrraddiebstähle angelastet wurden, die jedoch an einem anderen Tag als dem 12.04.2012 (an dem sie auch festgenommen wurden) von unbekannten Tätern verübt wurden. Hinsichtlich dieser drei Diebstähle wurde während der Verhandlung niemals nachgewiesen, dass sie von den beiden Angeklagten verübt wurden.
Die Aussagen und die Fakten
Während der Dauer der Gerichtsverhandlung fand sich keiner der Besitzer der gestohlenen Fahrräder ein, um vor dem Gericht auszusagen. Der Einzige, der eine Aussage machte, war der Polizeibeamte der DIAS-Einheit, der die beiden jungen Männer in der Nähe einer Stichstraße der Attika-Autobahn in Höhe von Vrilissia festgenommen hatte.
Bemerkenswert ist jedoch auch die Aussage, die im Rahmen der Voruntersuchung der Eigentümer der beiden Fahrräder machte, die am 12.04.2012 gegen ungefähr 17:10 Uhr von dem offenen Abstellbereich eines Mehrfamilienhauses in Vrilissa / Attika gestohlen wurden:
“Meine Wohnung verlassend stellte ich fest, dass unbekannte Täter von der Abstellfläche des Mehrfamilienhauses ein mir gehörendes markenloses schwarzes Fahrrad und ein blaues Fahrrad entwendet hatten, welches dort ein Freund meines Sohnes abgestellt hatte.“
“Sie ließen die Fahrräder zurück und flüchteten zu Fuß“
Der Zeuge (und das Opfer) des Diebstahls, der nicht einmal den Wert der Fahrräder angab und niemals vor Gericht erschien, um eine Aussage zu machen, betont weiter in seiner im Rahmen der Voruntersuchung aufgenommenen Aussage:
“Ich begab mich umgehend mit meinem Auto auf die Suche nach den Fahrrädern, da ich annahm, dass sie kurz zuvor gestohlen worden waren, und auf der Straße 25. Martiou in der Nähe des Stadions Chalandri nahm ich zwei Personen wahr, die sich mit den obigen Fahrrädern in Richtung der Pentelis-Allee bewegten. Ich näherte mich ihnen und forderte sie auf, anzuhalten, jene legten jedoch Geschwindigkeit zu und bogen nach links ab (…). Ich verfolgte sie weiterhin, bis sie die Fahrräder zurückließen und zu Fuß wegrannten. Zu jener Stunde war die DIAS-Einheit eingetroffen und nahm sie fest (…). Die Fahrräder wurden von mir in Empfang genommen.“
(Quelle: Protothema.gr)
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