Das EU-Projekt “Clean IT” ist zur Terrorabwehr im Internet gedacht. Doch seine geplanten Verbotsmöglichkeiten stoßen auf Kritik bei Datenschützern. Für Aufregung sorgt nun ein geheimes Arbeitspapier.[...]Der Kampf gegen den Terrorismus ist grundsätzlich zu begrüßen. Für Aufregung sorgt allerdings ein bislang geheim gehaltenes Arbeitspapier des Projektes, das von der Bürgerrechtsgruppe ” European Digital Rights” (EDRI) entdeckt und im Internet veröffentlicht wurde.
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EU-Kommission will Internetveröffentlichung von Schriftsätzen zur Vorratsdatenspeicherung unterbinden
Im April diesen Jahres habe ich die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil sie die Herausgabe eines Rechtsgutachtens und von Schriftsätzen betreffend die fatale EU-Richtlinie zur flächendeckenden Vorratsspeicherung aller unserer Verbindungsdaten verweigerte (Az. T-188/12). Das Rechtsgutachten musste die Kommission inzwischen herausgeben, und hinsichtlich der im abgeschlossenen Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich gewechselten Schriftsätze steht die Herausgabeverweigerung durch die EU-Kommission im krassen Gegensatz zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.Offenbar ist es der EU-Kommission nicht recht, dass ihre aussichtslosen Geheimhaltungsversuche an das Licht der Öffentlichkeit gelangen. Sie hat mich nun ultimativ aufgefordert, binnen drei Tagen ihre Klageerwiderung (pdf) und sogar meine eigene Klageschrift (pdf) aus dem Internet zu löschen.
Wörtlich schreibt der Juristische Dienst der EU-Kommission meinem Rechtsanwalt:
Im Anbetracht des Vorangegangenen fordert die Kommission Ihren Mandanten förmlich dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Klage sowie die Klagebeantwortung der Kommission von der oben genannten Internetseite und jeder anderen Internetseite, auf der sich diese Dokumente ggf. befinden, umgehend entfernt werden und auch ansonsten nicht der Öffentlichkeit zuganglich gemacht werden. Dieses Entfernen hat umgehend zu erfolgen, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach dem Erhalt dieses Briefes.Ich werde dieser Aufforderung natürlich nicht nachkommen und veröffentliche stattdessen die Aufforderung selbst (pdf).
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