Mittwoch, 29. August 2012
Gericht bestätigt "GEMA-Vermutung"
Gericht bestätigt "GEMA-Vermutung": Die Verwertungsgesellschaft GEMA kann für ein unter Pseudonymen veröffentlichtes Musikstück Gebühren verlangen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am Montag den Verein Musikpiraten dazu verurteilt, der GEMA für ein unter Creative-Commons-Lizenz veröffentlichtes Musikstück Schadensersatz zu zahlen.
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