Europäische Datenschutzbehörde hat Bedenken gegen ACTA:
Abkommen könnte “inakzeptable Folgen für die Grundrechte” haben
Brüssel, 24. April (AFP) – Die Europäische Datenschutzbehörde (EDSB) hat schwere Bedenken gegen das umstrittene ACTA-Abkommen zum Urheberrecht. Die von ACTA vorgesehenen Maßnahmen könnten “inakzeptable Folgen für die Grundrechte haben”, “wenn sie nicht richtig umgesetzt werden”, erklärte die Organisation, die eine unabhängige EU-Behörde ist, am Dienstag in Brüssel. Viele der zur Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums im Internet vorgesehenen ACTA-Mittel könnten “eine breit angelegte Überwachung des Verhaltens und der Kommunikation von Nutzern beinhalten”, warnte die EDSB.
Generell stößt sich die europäische Datenschutz-Behörde daran, dass ACTA an vielen Stellen zu vage formuliert sei und Spielraum für Eingriffe in Bürgerrechte bietet, ohne dass dafür ausreichend Gegengewichte vorgesehen sind. ACTA enthalte in seiner jetzigen Form “keine ausreichenden Einschränkungen und Schutzmaßnahmen” wie beispielsweise den Grundsatz der Unschuldsvermutung und das Recht auf Privatssphäre, hieß es in der Mitteilung.
ACTA soll Produkt- und Markenpiraterie verhindern und weltweit den Schutz geistigen Eigentums verbessern, sowohl in der realen Welt wie im Internet. Kritiker befürchten insbesondere eine Beschränkung der Freiheit im weltweiten Datennetz. Vor diesem Hintergrund und angesichts massiver Proteste beschloss die EU-Kommission, die ACTA ausgehandelt hatte, im Februar, den Europäischen Gerichtshof um eine Prüfung zu bitten. Zugleich wird ACTA derzeit im Europaparlament diskutiert. Auch die EU-Mitgliedstaaten müssen dem Vertrag zustimmen. Deutschland hat den Prozess zur Zustimmung vorerst auf Eis gelegt.
ps/mt
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