Bundestag beschließt Kürzung der Solarförderung:
Regelungen sollen zum 1. April in Kraft treten
Berlin, 29. März (AFP) – Der Bundestag hat am Donnerstag in Berlin die Kürzung der Solarförderung beschlossen. Demnach wird es zum 1. April eine einmalige sofortige Absenkung der Förderung um rund 20 bis 32 Prozent geben – je nach Anlagentyp. Bei der Kürzung der Solarförderung war die Koalition auf Bedenken einiger Bundesländer eingegangen. Die Regelungen gelten für Anlagen, die neu gebaut werden. Nach den Änderungen der Koalition gelten aber verlängerte Übergangsfristen.
Für Dachanlagen, für die bis zum 24. Februar ein Antrag auf Netzanschluss gestellt wurde, gibt es demnach bis zum 30. Juni die bisherige Vergütung, für Freiflächenanlagen auf sogenannten Konversionsflächen bis zum 30. September. Konversionsflächen sind etwa alte Mülldeponien oder ehemalige Militärgelände.
Daneben wurden auch Regelungen zur einer künftigen monatlichen Kürzung der garantierten Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom in das Energienetz beschlossen sowie zum Eigenverbrauch von Energie aus Solaranlagen. Bislang konnte Solaranlagen-Betreiber den kompletten erzeugten Strom zum Satz der Einspeisevergütung verkaufen. Künftig erhalten Besitzer von Dachanlagen nur noch für 80 Prozent ihres Stroms Geld, den Rest müssen sie zu Marktpreisen verkaufen oder selber verbrauchen. Betreiber größerer Anlagen erhalten 90 Prozent des Stroms vergütet, bei großen Solarparks sind es sogar 100 Prozent.
mac/ck
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