Samstag, 17. März 2012

Menschenrechtsgericht ordnet Einweisung Timoschenkos in Klinik an

Menschenrechtsgericht ordnet Einweisung Timoschenkos in Klinik an:

Kranke ukrainische Oppositionsführerin klagt über Haftbedingungen
Straßburg, 16. März (AFP) – Der Europäische Gerichthof hat die ukrainische Regierung angewiesen, die inhaftierte ukrainische Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko in einem “geeigneten Krankenhaus” behandeln zu lassen. Es müsse sichergestellt werden, dass die 51-Jährige eine angemessene Behandlung erhalte, forderte das Straßburger Gericht am Freitag. Laut Artikel 39 seiner Verfahrensordnung kann der Gerichtshof in dringenden Fällen eine “vorläufige Maßnahme” anordnen, was einer einstweiligen Verfügung entspricht.
Diese Maßnahme gelte “ab sofort” und sei somit unverzüglich zu befolgen, erläuterte eine Sprecherin. Der Gerichtshof erwarte nun von der Ukraine Angaben über die Art und Weise, wie seine Anordnung umgesetzt wird. Mit dem Fall wird sich auch das Ministerkomitee des Europarats befassen, in dem die Außenminister der 47 Mitgliedsländer vertreten sind. Das Gremium hat unter anderem die Aufgabe, die Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte zu überwachen.
Die ehemalige Anführerin der orangenen Revolution in der Ukraine ist seit August im Gefängnis. Im Oktober wurde sie wegen Machtmissbrauchs zu sieben Jahren Haft verurteilt. Timoschenko leidet an starken Rückenschmerzen. Ihrer Tochter zufolge hat sie einen Bandscheibenvorfall und kann kaum noch gehen. Zwei Ärzte der Berliner Universitätsklinik Charité hatten die Politikerin Mitte Februar gemeinsam mit drei kanadischen Kollegen im Gefängnis von Charkiw untersucht. Auch sie empfahlen die Behandlung in einer Spezialklinik.
Nach Angaben der ukrainischen Behörden lehnt Timoschenko eine Behandlung ihrer Rückenschmerzen im Gefängnis ab und fordert stattdessen die Überstellung an die Charité. Auch ein von ukrainischen und deutschen Spezialisten vorgeschlagenes Therapieprogramm in der Haftanstalt lehne sie “kategorisch” ab. Die Charité hatte zuvor mitgeteilt, nach Einschätzung deutscher Ärzte sei Timoschenko so schwer erkrankt, dass die “erforderliche Therapie in einer Strafanstalt bei Anlegung internationaler Standards wegen ihrer Komplexität nicht durchzuführen wäre”.
Der Europarat und die EU kritisieren die Inhaftierung Timoschenkos, die bei der Präsidentschaftswahl 2010 gegen ihren Erzrivalen Viktor Janukowitsch unterlag, als politisch motiviert.
jh/jpf

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