Altmaier sieht kein juristisches Fehlverhalten Wulffs
BERLIN, 17. Januar (AFP) – Die Union hat einen Bericht über die Prüfung der Immunität von Bundespräsident Christian Wulff dementiert. Die Angaben “entbehren jeder Grundlage”, sagte der Parlamentsgeschäftsführer der Unionsfraktion, Peter Altmaier (CDU), am Dienstag in Berlin. Altmaier bezog sich auf einen Bericht in der “Bild”-Zeitung, wonach die Unionsfraktion die rechtliche Stellung von Wulffs Immunität prüfe. Anlass sei ein Gutachten des Verwaltungsrechtlers Hans Herbert von Arnim, in dem Ermittlungen gegen Wulff wegen dessen Privatkredit als nahezu unausweichlich erachtet werden.
Sollte die Staatsanwaltschaft tatsächlich Ermittlungen einleiten, müsste sich der Bundestagsausschuss für Geschäftsordnung und Immunität mit der Aufhebung der Immunität des Staatsoberhauptes befassen, berichtete “Bild”. Altmaier betonte, dass die Vorwürfe gegen Wulff strafrechtlich nicht relevant seien. “Ich kann juristisches Fehlverhalten nicht erkennen”, sagte er. “Strafrechtlich relevante Vorwürfe” seien derzeit “mit nichts belegt”, fügte er hinzu.
Dem Grundgesetz zufolge gilt für den Bundespräsidenten die normale Abgeordneten-Immunität. Eine Abwahl des Staatsoberhauptes ist nicht möglich; lediglich das Bundesverfassungsgericht könnte seine fünfjährige Amtszeit vorzeitig beenden. Dafür bestehen allerdings sehr hohe Hürden. Das Grundgesetz legt fest, dass Bundestag oder Bundesrat das Staatsoberhaupt vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen können, wenn es gegen das Grundgesetz oder ein anderes Bundesgesetz verstoßen hat.
wes/pw/jp

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