Samstag, 17. Dezember 2011

Beugehaft im Strafrecht: Erpressung!

Beugehaft im Strafrecht: Erpressung!: Wenn wir uns mal - experimentell - auf den Standpunkt des Gesetzgebers stellen, springt ein Unterschied zwischen der Anwendung des Gesetzes in Fällen des Zivilrechts und des Strafrechts sofort ins Auge. Bei Anwendung der Aussage-Erzwingung gegen z.B. einen Schuldner findet wenigstens imaginär eine Abwägung statt. Der Beugeverhaftete kann abwägen: ist ihm das Eingesperrtsein auf die Dauer lästiger - oder die Preisgabe eines bisher Geheimgehaltenen?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen