Samstag, 30. März 2013

Zustand der Rechtsverweigerung in Griechenland

Zustand der Rechtsverweigerung in Griechenland:
Der Justiz-Index der EU zeigt für Griechenland einen Zustand der Rechtsverweigerung und niedriges Vertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit der Justiz.
Laut dem neuen Leistungsanzeiger 2013 für die nationalen Justizsysteme in der EU, der am Mittwoch von der Europäischen Kommission an die Öffentlichkeit gegeben wurde, herrscht in Griechenland ein zustand der Rechtsverweigerung. Konkret betont die Kommission auf Basis der Daten des Weltwirtschaftsforums, dass Griechenland hinsichtlich der Auffassung der Bürger bezüglich der Unabhängigkeit der Justizsysteme in ihrem Land unter weltweit 144 Ländern auf dem 98. Platz liegt.
Was die Wahrnehmung über die “Unabhängigkeit” der Justizsysteme betrifft, liegt Griechenland in der EU auf Basis der selben Daten auf Rang 24, gefolgt von Bulgarien, Rumänien und der Slowakei. Finnland, Holland, Irland, Deutschland und Schweden befinden sich unter den 10 Ländern mit den am meisten “unabhängigen” Justizsystemen weltweit.

Signifikante Verzögerungen in der Rechtsprechung in Griechenland

Außerdem betrug laut dem von der Kommission veröffentlichten Justizindex 2013 die Verhandlungsdauer gerichtlicher Angelegenheiten in Griechenland – ausgenommen der strafrechtlichen Prozesse – im Durchschnitt 510 Tage. Was die Gesamtheit der gerichtlichen Angelegenheiten betrifft, beläuft sich die Zeit ihrer Verhandlung in Griechenland im Durchschnitt auf ungefähr 190 Tagen.
Die Verhandlungszeit gerichtlicher Angelegenheiten in der EU bewegt sich von 50 Tagen in Litauen und 120 Tagen in der Tschechei und in Österreich bis hin zu 500 Tagen in Italien und Zypern und 850 Tagen auf Malta.
Laut der Kommission bietet der Leistungsanzeiger über die nationalen Justizsysteme in der EU objektive, zuverlässige und vergleichbare Daten in Zusammenhang mit der Funktion der Justizsysteme in den 27 Mitgliedstaaten. In allgemeinen Linien sind die Hauptfolgerungen aus dem Justizindex der Europäischen Kommission über die Gerichtsbarkeiten in der EU Folgende:
  1. Die Dauer des gerichtlichen Verfahrens variiert signifikant zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Ein Drittel der Mitgliedstaaten hat wenigstens zweimal längere Verfahrensdauern als die Mehrzahl der Mitgliedstaaten. Die Probleme sind verschiedene, während betont wird, dass die niedrigen Quoten der Lösung der Angelegenheiten zu einer erhöhten Anzahl anhängiger Sachen führen.
  2. Die Beobachtung und Bewertung hilft bei der Verbesserung der Geschwindigkeit und der Qualität der Justiz. Die meisten Mitgliedstaaten haben ein vollständiges Beobachtungssystem, jedoch liegen etliche Mitgliedstaaten auf diesem Sektor zurück.
  3. Die alternativen Methoden zur Lösung der Differenzen, wie die Vermittlung, Reduzieren die Arbeitslast der Gerichte. Die alternativen Methoden sind auf breiterer Ebene zu nutzen.
  4. Die Ansicht der Bürger über “Unabhängigkeit” der nationalen Justizsysteme variieren in den Mitgliedstaaten in hohem Grad. Trotz der Tatsache, dass sich hinsichtlich der Ansicht über die Unabhängigkeit der Justiz bestimmte Mitgliedstaaten weltweit unter den “Top Ten” befinden, gibt es bei den Bürgern gewisser Mitgliedstaaten ein eher niedrigeres Niveau.

Leistungsanzeiger soll Effizienz der Justizsysteme steigern helfen

Abschließend betont die Kommission, dass die Verbesserung der Qualität, der Unabhängigkeit und der Effizienz der Justizsysteme bereits Teil des Verfahrens der Harmonisierung der Wirtschaftspolitiken der EU im Rahmen des europäischen Halbjahrs darstellt, das zum Ziel hat, dass die Grundlagen für die Rückkehr zum Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen gelegt werden.
Justizkommissarin Viviane Reding erklärte Folgendes: “Der neue Justiz-Index wird als ein Frühwarnsystem fungieren und der EU und den Mitgliedstaaten in unseren Bemühungen um die Erzielung einer effektiveren Justiz im Dienst unserer Bürger und Unternehmen dienen.
Wirtschaftskommissar Olli Rehn erklärte seinerseits: “Die hochqualitative, unabhängige und effiziente Justiz ist von substantieller Bedeutung für die Entwicklung eines unternehmensfreundlichen Umfelds. Der neue Leistungsanzeiger wird den Mitgliedstaaten der EU helfen, ihre Justizsysteme zu stärken und ihre Bemühungen um die Stimulierung der Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen helfen.
(Quelle: in.gr)

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