Sonntag, 4. November 2012

Künftige Rundfunkbeitragsfahnder – Belügt uns die ARD?

Künftige Rundfunkbeitragsfahnder – Belügt uns die ARD?: Am 1. Januar 2013 tritt der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) in Kraft. Dann müssen alle Haushalte unabhängig davon, ob ein Rundfunkgerät vorhanden ist oder nicht, eine Zwangsabgabe zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandfunk in Höhe von 17,98 Euro leisten. Während die ARD vorgibt, mit dem geräteunabhängigen Finanzierungsmodell würden Gebührenfahnder und Haustürkontrollen überflüssig, arbeitet sie – wie ein uns zugespieltes Dokument zeigt – im Hintergrund am genauen Gegenteil.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen