Es ist eine Art »Fundraising« des Fiskus: Selbstanzeigen reuiger Steuersünder spülen Milliardenbeträge in die klammen Staatskassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass bei hinterzogenen Steuern ab einer Million Euro eine Gefängnisstrafe unumgänglich ist. Und nun werden wohl wieder einmal viele Steuersünder den Ausweg der Selbstanzeige nutzen – ohne die Fallen zu kennen.
Samstag, 18. Februar 2012
»Operation kalte Füße«: Staat droht Steuersündern mit Gefängnis (Wirtschaft & Finanzen)
»Operation kalte Füße«: Staat droht Steuersündern mit Gefängnis (Wirtschaft & Finanzen): 
Es ist eine Art »Fundraising« des Fiskus: Selbstanzeigen reuiger Steuersünder spülen Milliardenbeträge in die klammen Staatskassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass bei hinterzogenen Steuern ab einer Million Euro eine Gefängnisstrafe unumgänglich ist. Und nun werden wohl wieder einmal viele Steuersünder den Ausweg der Selbstanzeige nutzen – ohne die Fallen zu kennen.
Es ist eine Art »Fundraising« des Fiskus: Selbstanzeigen reuiger Steuersünder spülen Milliardenbeträge in die klammen Staatskassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass bei hinterzogenen Steuern ab einer Million Euro eine Gefängnisstrafe unumgänglich ist. Und nun werden wohl wieder einmal viele Steuersünder den Ausweg der Selbstanzeige nutzen – ohne die Fallen zu kennen.
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