EU-Kommission legt ACTA-Abkommen Europäischem Gerichtshof vor:
Handelskommissar De Gucht: ACTA würde in EU “nichts ändern”
BRÜSSEL, 22. Februar (AFP) – Die EU-Kommission will das umstrittene ACTA-Abkommen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vorlegen. Der EuGH könne die Gesetzmäßigkeit des Abkommens unabhängig überprüfen, sagte EU-Handelskommissar Karel De Gucht am Mittwoch in Brüssel. Die Kommission hatte das internationale Urheberrechtsabkommen für den Schutz geistigen Eigentums mit Ländern wie den USA und Japan ausgehandelt.
Der EuGH solle prüfen, “ob ACTA in der einen oder anderen Art mit den Grundrechten und Grundfreiheiten der Europäischen Union unvereinbar ist”, sagte De Gucht. Er wiederholte aber seine Einschätzung, dass das Abkommen “in der Europäischen Union nichts ändern” werde.
Kritiker werfen der Kommission vor, dass ACTA die Freiheit im Internet beschneiden könnte. In den vergangenen Wochen hatte eine breite Öffentlichkeit gegen den Vertrag mobil gemacht. Die Bundesregierung setzte die Ratifizierung vor diesem Hintergrund aus.
ps/ju
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