Freitag, 20. Januar 2012

Geplanter Pakt für Haushaltsdisziplin wird offenbar verschärft

Geplanter Pakt für Haushaltsdisziplin wird offenbar verschärft:



Neuer Entwurf: Hilfe aus ESM-Fonds künftig nur bei Unterzeichnung


BRÜSSEL, 19. Januar (AFP) – Der geplante Pakt der EU-Länder für strikte Haushaltsdisziplin ist in den jüngsten Beratungen deutlich verschärft worden. In dem neuesten Entwurf, der am Donnerstag AFP in Brüssel vorlag, werden Hilfszahlungen aus dem künftigen Euro-Rettungsfonds ESM an die Unterzeichung des Pakts gebunden. Diese Bedingung war von der Bundesregierung gestellt worden und in bisherigen Entwürfen nicht enthalten.


Den Grundsatzbeschluss für den Pakt hatten die Staats- und Regierungschefs der EU Anfang Dezember gefasst. Die Vereinbarung sieht gesetzlich festgeschriebene Schuldenbremsen und automatische Strafen für Defizitsünder vor. Allerdings sollen die Schuldenbremsen offenbar nicht mehr zwingend in den nationalen Verfassungen oder auf gleichwertiger Gesetzesebene verankert werden, wie noch auf dem Dezember-Gipfel vereinbart – und von der Bundesregierung gefordert.


In dem neuen Entwurf heißt es nun, die Vereinbarungen sollten “durch Regeln mit bindender Kraft und permanentem Charakter, vorzugsweise in der Verfassung, oder anderweitig garantiert im nationalen Haushaltsgebungsprozess respektiert werden”. Kern der Unterzeichner-Länder sind die 17 Euro-Staaten. Da Großbritannien sich nicht beteiligt, wird die Vereinbarung als zwischenstaatlicher Vertrag geschlossen, anstatt die EU-Verträge zu ändern. Die anderen EU-Länder nahmen an den Beratungen zu dem Pakt teil.


Neu ist auch, dass bei Nichteinhaltung des Vertrags den Unterzeichnern Strafzahlungen drohen: Wenn die EU-Kommission einen Verstoß eines Landes gegen die Vereinbarungen des Vertrags feststellt, soll dies “von einer oder mehreren unterzeichnenden Parteien vor den Europäischen Gerichtshof” gebracht werden können, heißt es in dem Entwurf. Eine Klage des Gerichts soll demnach aber auch ohne eine vorherige Bewertung der Kommission möglich sein.


Das Urteil der Richter ist demnach bindend. Kommt ein Land dem Urteilsspurch des Gerichtshof nicht nach, können die anderen Unterzeichnerstaaten dem Entwurf zufolge erneut klagen. Stellen die Richter fest, dass ihr Urteil nicht befolgt wurde drohen Strafzahlungen, die an den ESM entrichtet werden müssen. Dabei soll der Betrag nicht höher sein als 0,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts des betroffenen Landes.


Der Pakt soll dem Entwurf zufolge in Kraft treten, sobald zwölf Euro-Länder den Vertrag ratifiziert haben. Als Zieldatum wird der 1. Januar 2013 genannt. In dem Papier ist zudem die Rede davon, die Vereinbarung “innerhalb von maximal fünf Jahren” in die bestehenden EU-Verträge zu überführen. Die EU-Länder streben eine politische Einigung über den Pakt auf ihrem Gipfel am 30. Januar an, die Unterzeichnung könnte im März folgen.


jdö/ju

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