Ein Richtlinienvorschlag von sieben EU-Regierungen für eine „Europäische Ermittlungsanordnung“ soll die grenzüberschreitende Beschaffung von Personendaten und anderen Beweismitteln ausweiten. Polizei- oder Strafverfolgungsbehörden könnten dann von der Polizei in anderen EU-Staaten die Durchführung von Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahmen verlangen, ohne dass diese die verlangte Maßnahme gegebenenfalls noch ablehnen könnte.
Ausländische Beamte könnten fast alle denkbaren grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen in Deutschland anordnen, etwa
- die Identifizierung von Internetnutzern mithilfe der IP-Adresse und die Ausforschung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung,
- die Vernehmung von Personen,
- die Übermittlung von Polizeiinformationen, z.B. DNA-Daten, Fingerabdrücke, Informationen über Vermögensverhältnisse oder im Fall der Wohnraumüberwachung Daten aus dem höchstpersönlichen Umfeld der betroffenen Personen,
- die Durchsuchung von Personen, Sachen oder Wohnungen,
- die Beschlagnahme von Sachen,
- Telefonüberwachung,
- Handy-Standortdatenauswertung,
- Observation, z.B. mit GPS-Wanzen
- Infiltration mit verdeckten Ermittlern,
- Überwachung von Bankkonten,
- erkennungsdienstliche Behandlung,
- geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen,
- Rasterfahndung,
- Computerüberwachung oder -durchsuchung.
Eine Umsetzung des Vorhabens würde bedeuten,
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen