Montag, 9. Januar 2012

EU-Regierungen planen grenzenlose Überwachungsmassnahmen

EU-Regierungen planen grenzenlose Überwachungsmassnahmen:

Ein Richtlinienvorschlag von sieben EU-Regierungen für eine „Europäische Ermittlungsanordnung“ soll die grenzüberschreitende Beschaffung von Personendaten und anderen Beweismitteln ausweiten. Polizei- oder Strafverfolgungsbehörden könnten dann von der Polizei in anderen EU-Staaten die Durchführung von Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahmen verlangen, ohne dass diese die verlangte Maßnahme gegebenenfalls noch ablehnen könnte.


Ausländische Beamte könnten fast alle denkbaren grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen in Deutschland anordnen, etwa


  • die Identifizierung von Internetnutzern mithilfe der IP-Adresse und die Ausforschung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung,

  • die Vernehmung von Personen,

  • die Übermittlung von Polizeiinformationen, z.B. DNA-Daten, Fingerabdrücke, Informationen über Vermögensverhältnisse oder im Fall der Wohnraumüberwachung Daten aus dem höchstpersönlichen Umfeld der betroffenen Personen,

  • die Durchsuchung von Personen, Sachen oder Wohnungen,

  • die Beschlagnahme von Sachen,

  • Telefonüberwachung,

  • Handy-Standortdatenauswertung,

  • Observation, z.B. mit GPS-Wanzen

  • Infiltration mit verdeckten Ermittlern,

  • Überwachung von Bankkonten,

  • erkennungsdienstliche Behandlung,

  • geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen,

  • Rasterfahndung,

  • Computerüberwachung oder -durchsuchung.


Eine Umsetzung des Vorhabens würde bedeuten,


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