Samstag, 1. Juni 2013

Merkel: Banken-Rettung in Frankreich künftig mit deutschem Steuergeld | Maria Lourdes Blog



Merkel: Banken-Rettung in Frankreich künftig mit deutschem Steuergeld
In einem bilateralen Übereinkommen hat Deutschland mit Frankreich einen weitreichenden Beschluss gefasst: Der Euro-Rettungsschirm ESM wird künftig auch für Bankenrettungen zur Verfügung stehen. Zunächst über einen gefinkelten Umweg, später dann auch direkt. Damit werden die deutsche Steuerzahler bei Bedarf auch zur Rettung der französischen Banken herangezogen.

Die Kanzlerin und der französische Präsident vereinbarten mit Blick auf den EU-Gipfel Ende Juni in Brüssel gemeinsame Vorschläge für eine Vertiefung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.In einem neunseitigen Papier wurden die Ergebnisse der Gespräche danach bekanntgegeben. Es ist das erste Mal seit Hollandes Amtsbeginn im vergangenen Jahr, dass die beiden Regierungschefs solche detaillierten Vorschläge für einen EU-Gipfel ausarbeiten.

Sie stellen sich darin gegen die Pläne der EU-Kommission und der EZB, die Zuständigkeit für Bankenrettungen in die Hände der EZB zu geben. Merkel und Hollande fordern: Banken-Bailouts in der Eurozone sollen zumindest vorläufig in der Zuständigkeit der nationalen Bankenbehörden bleiben.

Geht es nach Merkel und Hollande, wird dazu ein „gemeinsamer Ausschuss unter Beteiligung der nationalen Behörden“ eingeführt, berichtet die FT. Die Abwicklung von Banken durch ein solches Gremium wäre weniger weitreichend als ursprünglich im Rahmen der Bankenunion geplant. Die EZB wollte im Zuge der Einführung einer europaweiten Bankenaufsicht auch die Mechanismen zum Beschluss von Rettungsmaßnahmen zentralisieren.

Die Verlagerung der Banken-Bailouts auf den nationalen Level hat einen handfesten Hintergrund: Deutschland und Frankreich vereinbarten nämlich auch, den 500 Milliarden Euro schweren Rettungsfonds ESM für die nationalen Regierungen zugänglich zu machen. Die EU-Staaten hätten damit künftig Zugriff auf die ESM-Gelder, wenn sie nicht mehr in der Lage sind ihre Banken aus eigener Kraft zu sanieren.

Die „direke Rekapitalisierung“ – bei der die Rettungsgelder den Banken direkt zugewiesen werden – hingegen wollen Merkel und Hollande um mehrere Monate verschieben. Eigentlich sollte beim EU-Gipfel im Juni ein entsprechendes Rechtsrahmen geschaffen werden. Damit wäre der Zugriff auf deutsche Steuergelder zur Bankenrettung noch vor dem Sommer beschlossene Sache gewesen (hier).

Damit haben die beiden größten Euro-Länder eine weitreichende Entscheidung getroffen: Denn bisher waren Banken-Rettungen aus dem ESM ein absolutes Tabu für Deutschland. Merkel und Schäuble hatten von Anbeginn des ESM beteuert, dass die deutschen Steuergelder im ESM nicht zur Bankenrettung verwendet werden dürften.

Einen ersten Sündenfall gab es mit Spanien: Madrid erhielt 80 Milliarden, um seine Banken zu retten. Allerdings wurde das Geld an Spanien überwiesen, und nicht an die Banken direkt. Neu an der Spanien-Rettung: Anders als in den kleinen Ländern wurden die Men in Black (Troika) nicht nach Madrid entsandt, um mit der Rettung verbundene Spar-Maßnahmen zu kontrollieren.

Merkel will die direkte Banken-Rettung erst nach der Bundestags-Wahl weiter betreiben. Sie fürchtet, dass das Thema in Deutschland den einen oder anderen stören könnte. Mit der Zwischenschaltung des ESM ist dagegen ein dezenter erster Schritt gesetzt, gegen den es, so hofft die Kanzlerin, in Deutschland nicht allzu viel Widerstand geben dürfte.

Hollande wollte eigentlich auch ein eigenes Eurozonen-Budget und eine europäische Arbeitslosenversicherung. Stattdessen soll jetzt ein „Spezialfonds“ kommen, den nur jene Länder in Anspruch nehmen können, die sich zu strengen Reformen bereit erklären. Diese Reformen wären Teil der geplanten „vertraglichen Vorkehrungen“ zwischen den nationalen Regierungen und Brüssel. Die Bundesregierung wollte diese Maßnahmen schon länger. Bisher gab es solche Verträge zur Umsetzung der Spar-Agenda nur mit den Bailout-Staaten. / Quelle: DWN

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