Mittwoch, 5. Juni 2013

Die harte Wahrheit: Währungsreform ist für Schuldner sehr gefährlich | Maria Lourdes Blog

armutDie harte Wahrheit: Währungsreform ist für Schuldner sehr gefährlich

Die Verschuldung der privaten Haushalte wächst. Im Vergleich zum Vorjahr stieg sie um ein Prozent auf rund 1,57 Billionen Euro. Verantwortlich für diese Negativentwicklung ist die wachsende Zahl der Immobilienkredite.


Die seit fünf Jahren anhaltende Krise und die Turbulenzen in der Europäischen Union sorgen für eine allgemeine Verunsicherung und zur Flucht in Sachwerte. Die dauerhaft niedrigen Zinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) verführen zu Investitionen in Eigentum. Die Folge: Immer mehr Menschen verschulden sich. Doch Schulden sind schon in normalen Zeiten wie ein Mühlstein um den Hals und können sogar zu einem gesundheitlichen Problem werden. Dabei geht es nicht immer nur um eine Immobilien-Hypothek oder einen Autokauf, es können auch ganz „normale“ Konsum-Schulden sein.

Keine Entschuldung zum Nulltarif

Viele Menschen gehen davon aus, ihre Schulden im Falle einer Währungsreform „leicht“ los werden, sich quasi zum Nulltarif entschulden. Frei nach dem Motto: „Eine Währungsreform ist doch eine gute Sache, denn dann lösen sich meine Schulden in Luft auf.“ Aber genau das ist ein verhängnisvoller Irrtum.

Die vergangenen Währungsreformen haben gezeigt, dass der Staat mit eigener (neuer) Währung das Geld für alle Verbindlichkeiten festlegt, die öffentlichen wie die privaten. Der Gesetzgeber hat gar kein Interesse, dass sich seine Bürger bei einem Währungsschnitt entschulden. Denn das wäre tödlich für die eigene Volkswirtschaft und auch für den Bankensektor. Privatschulden werden daher nicht erlassen, sondern mit Faktor X auf die neue Währung umgerechnet.

Aufwertungs- und Lastenausgleichsgesetze drohen

Während das Geldvermögen der Menschen abgewertet wird und weitgehend verpufft, bleiben die Schulden konstant oder werden sogar noch aufgewertet. Der Weg dazu: Ein neues „Aufwertungsgesetz“ wie im Jahre 1925. Damals wurden die Hypothekenschulden aus der Weimarer Republik nachträglich aufgewertet. Wer sich gefreut hatte, seine Verbindlichkeiten losgeworden zu sein, wurde zwei Jahre später wieder in Regress genommen.

Die zweite Möglichkeit ist ein neues „Lastenausgleichsgesetz“. Vorbild dafür könnte das „Gesetz über den Lastenausgleich“ von 1952 sein. Damals erfolgte die Umverteilung dadurch, dass diejenigen, denen erhebliches Hab und Gut verblieben war (insbesondere Immobilienbesitzer), die Hälfte ihres Vermögens nach dem Stand vom 21. Juni 1948 in 120 vierteljährlichen Raten, also verteilt auf 30 Jahre, in einen Ausgleichsfonds einzahlen mussten. Zu diesem Zweck wurden folgende Maßnahmen eingeführt: Vermögensabgabe, Hypothekengewinnabgabe und Kreditgewinnabgabe.

Diese Gesetze sind schon einmal da gewesen. Gut denkbar, dass ein Staat, der mit dem Rücken zur Wand steht, diese wieder reaktivieren wird.

Schulden können sogar steigen

Im Zuge einer Währungsreform werden die steigenden Lebenshaltungskosten einen immer größeren Teil des verfügbaren Vermögens aufzehren. Für den eigentlichen Schuldendienst bleibt dann immer weniger übrig. Der Nennwert der Schulden bleibt hingegen gleich oder steigt sogar. Dazu ein Beispiel von der Währungsreform im Jahr 1948:

Das Umtauschverhältnis der Reichsmark zur D-Mark betrug damals 100:6,5. Für 10.000 Reichsmark Vermögen erhielt man dementsprechend 650 neue D-Mark. Schuldverschreibungen, Hypotheken und Verbindlichkeiten wurden jedoch im Verhältnis 100:10 umgestellt. Für 10.000 Reichsmark Darlehen waren 1.000 neue D-Mark zu tilgen. Wären die Schulden aber im gleichen Verhältnis wie die Bargeld-Vermögen umgestellt worden, hätten sie nur 650 D-Mark betragen. So aber stiegen die Verbindlichkeiten real um 53,85 Prozent.

Niemand darf deshalb glauben, bei einer Währungsreform mit billig inflationiertem Geld aus Hypotheken- bzw. Grundschulden herauskommen. Im Gegenteil: Eine hohe Verschuldung kann gerade dann existenzbedrohend sein.

Man tut also gut daran, im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zu leben und die Ausgaben zu kontrollieren. Ein Notgroschen für unvorhersehbare Situationen macht das Leben leichter. Neue Schulden zu machen, die langfristig abgetragen werden müssen, ist in der aktuellen Lage nicht ratsam. Lässt sich das nicht vermeiden, sollte mit dem Kreditinstitut die Möglichkeit zu Sondertilgungen vereinbart werden. Im Falle einer Währungsreform wird es auch zum Einbruch der Wirtschaftsleistung kommen. Die Arbeitslosigkeit wird steigen. Sinnvoll ist es daher, die individuelle Finanzsituation jetzt schon so zu planen, dass die Schulden auch dann noch zu tilgen sind, wenn sich das Einkommen reduziert. /Quelle: DWN

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