Dienstag, 7. Mai 2013

Grundbesitzern in Griechenland geht es an den Kragen

Grundbesitzern in Griechenland geht es an den Kragen:
Mit einer neuen Immobiliensteuer werden in Griechenland die Eigentümer sämtlicher – auch keinerlei Einkommen abwerfender – Landstücke zur Kasse gebeten werden.
Das Finanzministerium “strickt” ein neues Formular E9 (= Immobilien-Deklaration) zu dem Zweck zusammen, mit der ab 2014 in Kraft tretenden neuen “Einheitlichen Immobiliensteuer” alle Eigentümer von Landstücken – unter anderem auch Landwirte und sogar Eigentümer von Ländereien, die definitiv keinerlei Einkommen abwerfen – steuerlich zu “packen” zu bekommen.
Damit die bisher nicht oder nur lückenhaft vorliegenden entsprechenden Daten zusammengetragen werden, müssen die betroffenen Steuerpflichtigen bis zum 31 August 2013 das (neue) Formular E9 elektronisch einreichen.

Immobiliensteuer muss jährlich wenigstens 3 Mrd. Euro einbringen

Es ist anzumerken wert, dass von der neue “Einheitlichen Immobiliensteuer” (die an Stelle der 2011 eingeführten Sonderabgabe auf elektrifizierte Flächen EETIDE und der Immobilien-Vermögensteuer FAP treten wird) keinerlei Immobilien ausgenommen sein werden, also beispielsweise auch nicht einmal die Ländereien hauptberuflicher Landwirte und Flurstücke, die nicht wirtschaftlich nutzbar sind oder / und keinerlei Einkommen abwerfen. Das von der Troika geforderte Ziel ist die Beitreibung von Einnahmen in Höhe von 3 – 3,2 Mrd. Euro jährliche.
Die Erhebung der neuen Steuer entwickelt sich jedoch für den Wirtschaftsstab der Regierung zu einer besonders schwierigen Gleichung, da auf Basis der Szenarien, welche der parteiübergreifende Ausschuss für die Besteuerung der Immobilien ausgearbeitet hat, das Ziel der 3 Mrd. Euro nicht erreicht wird und sich ein “Loch” von ungefähr 1 Mrd. ergibt.
Spezieller gelangen die von dem parteiübergreifenden Ausschuss bearbeiteten Pläne für die neue Immobiliensteuer zu einem volkswirtschaftlichen Ergebnis von insgesamt 2 bis 2,3 Mrd. Euro, und zwar im einzelnen:
  • ungefähr 1 Mrd. Euro aus der Besteuerung der urbanen Immobilien,
  • 450 – 500 Mio. Euro aus der Besteuerung der Immobilien der Unternehmen und der Kirche und
  • 500 – 600 Mio. Euro aus der Besteuerung außerhalb von Bebauungsplänen liegender Flächen.
Somit wird nach Einnahmen von ungefähr 1 Mrd. Euro gesucht, um die Lücke zu schließen. Die Vollendung des “Puzzles” wird erwartet, sobald der Prozess der Erfassung aller außerhalb des Bebauungsplans liegender Flurstücke und Ländereien abgeschlossen sein wird.
Der parteiübergreifende Ausschuss stelle bei seiner letzten Sitzung allerdings fest,  dass für die Gestaltung der neuen Tabelle für die außerhalb des Bebauungsplans gelegenen Flächen im Formular E9 die Zeit nicht ausreicht, und beschloss, die Einreichungsfrist bis Ende August zu verlängern. Konkret wird das Ende der Frist für die Abgabe des diesjährigen E9, mit dem jeder Steuerzahler verpflichtet ist, das Abbild seines Immobilienvermögens zu aktualisieren, von dem 30 Juni 2013 auf den 31 August 2013 verlegt.

Immobiliendeklaration E9 ist obligatorisch elektronisch einzureichen

Die natürlichen Personen, die am 01 Januar 2013 Landflächen außerhalb von Bebauungsplänen, also Landstücke, Acker-, Weide- und sonstige Flurstücke besaßen, werden aufgefordert sein, die spezielle Anwendung auf dem Internetportal der Zentrale für Informationssysteme (GGPS) aufzusuchen und elektronisch Erklärungen E9 des neuen Typs einzureichen, in denen die “Tabelle 2″, in der die außerhalb von Bebauungsplänen liegenden Flächen deklariert werden, ganz neu gestaltet und völlig andersartige strukturiert sein wird.
In dieser neugestalteten Tabelle wird von den Steuerpflichtigen verlangt werden, sehr viel mehr Informationen zu den in ihrem Besitz befindlichen Landstücken und übrigen Flächen anzugeben, damit die GGPS exakt die “objektiven” (sprich nach dem System der sogenannten objektorientierten Sachwertbestimmung bestimmten) Werte dieser Immobilien ermitteln kann, auf welche die neue “Einheitliche Immobiliensteuer” erhoben wird.
Zu den zusätzlichen Informationen, die jeder Steuerpflichtige zu deklarieren aufgefordert sein wird, zählt die Angabe, ob die Landfläche sich in einer “Höhenlage” oder “mittleren Höhenlage” oder “Ebene” befindet. Ebenfalls wird die genaue Entfernung zum Meer anzugeben und zu deklarieren sein, ob die Fläche unversehrt und bebaubar ist und ob sie eine Front zu einer Straße hat.
Der “objektive” Wert der Vermögens der natürlichen Personen beläuft sich auf Basis der bis heute geltenden Zonenpreise des Finanzamts von März 2007 auf 520,5 Mrd. Euro, während das Immobilienvermögen der juristischen Personen auf 250 Mrd. Euro veranschlagt wird. Das Beeindruckende ist jedoch, dass das Finanzministerium den “objektiven” Gesamtwert der Flurstücke und außerhalb des Bebauungsplans liegenden Immobilien, die bis heute nicht besteuert werden, auf ungefähr 450 – 500 Mrd. Euro ansetzt. Die Anzahl der Eigentümer von Immobilien innerhalb des Bebauungsplans beläuft sich auf insgesamt 5.569.336.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen