Montag, 22. April 2013
Verfassung gegen die Koalition: In einer Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes
Verfassung gegen die Koalition: In einer Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes: Es wird Nacht sein. Denn immer des Nachts geschieht das Ausnähmliche. Ganz plötzlich dräut eine "Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes" im Land. Dann, so entschied das Bundesverfassungsgericht jüngst, dann könnte die Bundeswehr auch mal im Inneren einschreiten. Gegen die katastrophale Ausnahmesituation. Die gute alte Bundeswehr. Ursprünglich festgelegt auf nichts anderes als die Verteidigung des Landes, hat sich die Armee längst zu einem globalen Reiseunternehmen entwickelt.
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