Mittwoch, 24. April 2013

Griechenland deblockiert Schuldner-Immobilien

Griechenland deblockiert Schuldner-Immobilien:
Schuldnern des Fiskus in Griechenland wird gestattet, in ihrem Eigentum befindliche Immobilien auch dann zu Übereignen, wenn der Erlös nicht völlig ihre Schuld deckt.
Laut einem einschlägigen Beschluss des Staatssekretärs im Finanzministerium, Giorgos Mavraganis, wird für Immobilien von Schuldnern des Fiskus die Übereignungs-Blockade aufgehoben, damit sie aus der Veräußerung immobilen Vermögens ihre Schulden – sei es auch nur zu einem Teil – begleichen können.
Zur Erleichterung der Schuldner sind somit fortan die Übertragungen von Immobilien auch dann gestattet, wenn der Verkaufserlös niedriger ausfällt als ihre Verbindlichkeiten an den Fiskus. Mit dem geltenden System war dagegen in den konkreten Fällen die Ausstellung einer sogenannten Schuldenbescheinigung, die eine obligatorische Voraussetzung für die Übertragung von Immobilien darstellt, nicht gestattet, wenn der Preis aus der Übereignung nicht vollständig die Schulden an den Fiskus deckte.

Finanzministerium hofft auf “Abschlagzahlungen”

Wie das Finanzministerium anmerkt, werden durch diesen Beschluss Transaktionen sowie auch die Begleichung der Verbindlichkeiten an den Fiskus erleichtert.
Spezieller wird mit dem neuen Ministerialbeschluss Schuldnern des Fiskus die Möglichkeit gegeben, eine Schuldenbescheinigung auch dann zu erhalten, wenn das Produkt der Transaktion nicht völlig ihre Schulden begleicht, sofern die verbleibenden Verbindlichkeiten entweder durch sonstige Vermögenswerte oder Bürgschaften Dritter abgesichert sind.
Im Finanzministerium wird geschätzt, dass der Beschluss den Weg zur Regelung einer Reihe von Verbindlichkeiten an den Fiskus durch Schuldner öffnen wird, die bisher über Immobilienvermögen verfügten, jedoch nicht zu dessen Verkauf schreiten konnten, um wenigstens einen Teil ihrer Verbindlichkeiten zu begleichen.
(Quelle: Marketbeast.gr)
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