Aber die 100.000€ sind ja gesetzlich gesichert, oder?:
Ein detaillierter Blick auf die Einlagensicherung - “In der Europäischen Union sind 100.000 Euro pro Sparer geschützt. Wenn das nicht reicht, dann haftet der Staat, denn Merkel hat es versprochen.” Diesen Satz hört man in den Medien fast täglich. Die Menschen werden beruhigt, damit niemand auf die Idee kommt die richtigen Fragen zu stellen. Was ist die Einlagensicherung und Merkel´s Garantie wirklich wert? Eine Analyse.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einlagensicherung vom Staat
Wenn der Staat in diesem Fall bezahlt, dann tut er dies nur aus moralischen Gründen; nicht aus juristischen. Merkel´s Versprechen wurde niemals in einem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren als Gesetz niedergeschrieben. Eine Garantiesumme auf alle deutschen Spareinlagen wäre zirka 15 mal höher als ein Bundesjahreshaushalt. Zum einen könnte die BRD diese Summe niemals stemmen und zum anderen würde so ein Haushaltsposten wohl nur mit schwerster Mühe durchs Parlament kommen. Die Merkelgaratie ist nichts weiter als ein gewöhnliches Politikerversprechen. Das Wort “Versprechen” kommt daher, dass man “sich verspricht”. Das Einlagensicherungsgesetz §8 Absatz 1 sagt eindeutig: “Die Mittel für die Entschädigung werden durch Beiträge der Institute erbracht”. Vom Staat ist nicht die Rede. Dieses Gesetz wurde seit 2008 nicht mehr geändert.
Aber die 100.000€ sind ja gesetzlich gesichert, oder? Hier weiterlesen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen