Freitag, 15. März 2013

Deutsche Ermittler können Herausgabe von Cloud-Daten aus den USA anfordern und umgekehrt

Deutsche Ermittler können Herausgabe von Cloud-Daten aus den USA anfordern und umgekehrt: Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Andrej Hunko und der Fraktion Die Linke geht hervor, dass deutsche Ermittler in US-amerikanischen Cloud-Diensten suchen und Inhalte beschlagnahmen können. Ausländische Ermittler können umgekehrt über das G8 24/7 Netzwerk ebenfalls eine Sicherung und Herausgabe von Cloud-Daten ersuchen.

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