Dienstag, 5. März 2013

8 Jahre Haft für ehemaligen Verteidigungsminister in Griechenland

8 Jahre Haft für ehemaligen Verteidigungsminister in Griechenland:
Der ehemalige Minister Akis Tsochatzopoulos wurde in Griechenland wegen inkorrekter Vermögensdeklarationen zu 8 Jahren Haft und einer horrenden Geldstrafe verurteilt.
Die Justiz in Griechenland scheint sich im Geist der Zeit entschlossen zu haben, eidbrüchige Politiker durch drakonische Urteile in jeder Hinsicht zu “eliminieren”. Nachdem neulich der ehemalige Bürgermeister von Thessaloniki, Vasilis Papageorgopoulos, und zwei seiner Mitarbeiter in einem Indizienprozess wegen Unterschlagung zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt wurden, bekam nun auch der ehemalige Verteidigungsminister Akis Tsochatzopoulos in einer relativ “harmlosen” Sache die volle Härte des Gesetzes zu spüren.
Mit acht Jahren Haft belastet kehrte der wegen inkorrekter Vermögensdeklarationen für schuldig befundene ehemalige Minister in die Athener Strafvollzugsanstalt Korydallos zurück. Die Richter des dreiköpfigen Schwurgerichts erklärten ihn mit 2 gegen 1 Stimme für schuldig, verurteilten ihn zu einer Haftstrafe von acht Jahren ohne Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 520.000 Euro, während sie zusätzlich die Konfiszierung der Immobilie in der Straße Dionysiou Areopagiti und die Aberkennung der Bürgerrechte für vier Jahre beschlossen.
Nachdem gegen das Urteil keine aufschiebenden Rechtsmittel zugelassen sind, muss der ehemalige Minister die Verbüßung der Haftstrafe antreten. Es ist allerdings anzumerken, dass Akis Tsochatzopoulos so wie so wieder ins Gefängnis gemusst hätte, da er vor knapp einem Jahr wegen Schmier- und Schwarzgeldaffären in Untersuchungshaft eingewiesen wurde.

Politische Verfolgung auf höhere Anweisungen

Ein Mitglied des Gerichts war der Meinung, Akis Tsochatzopoulos habe – wie jener selbst behauptete – die Wohnung an der Dionysiou Areopagiti irrtümlich nicht deklariert, die er im April 2010 auf den Namen seiner Ehefrau kaufte, aber in die Vermögensdeklaration einzubeziehen vergaß. Schließlich wurde jedoch nur ein Mitglied des Gerichts von der Behauptung des Akis Tsochatzopoulos überzeugt, die strafbare Handlung aus einem wirklichen Irrtum begangen zu haben.
Obwohl das Urteil das positive Element aufweist, 2 zu 1 gefasst worden zu sein und dies zeigt, dass es im Raum der Justiz Kräfte gibt, die sich widersetzen, handelt es sich um eine gesetzliche Verfolgung unter einem politischen Deckmantel, die auf höhere Anweisungen konsequent die politischen Verfolgungen des vergangenen Jahres fortsetzt, die ich aus dem Raum des Parlaments erfuhr. Als demokratischer Bürger akzeptiere ich dieses Urteil nicht. Mit dem Gesetz von 2003 wollten sie, dass wir einer Reihe gesellschaftlicher Gruppen des öffentlichen Sektors (Abgeordneten, Richtern, Eigentümern von Massenmedien) die Möglichkeit geben, für sich selbst Transparenz zu gewährleisten. Es war eine Stärkung der Demokratie. Heute wurde leider die Demokratie nicht nur nicht vorangetrieben, sondern zugedeckt, es wurde die Wahrheit und die Realität vertuscht. Dies führt in juristische Unüberlegtheit. Es handelt sich um ein unmögliches Urteil, gegen das wir angehen werden.“, lautete die Erklärung, die der ehemalige Minister von der Anklagebank machte.
Vorhergegangen war das Plädoyer des Staatsanwalts des Gerichts, Epaminontas Vrakatselis, der auf die Schuld des Angeklagten plädierte, da er von dessen Aussagen in seiner Verteidigungsrede nicht überzeugt wurde. “Die Formulierung des Gesetzes ist eindeutig. Außerdem war er im Folgejahr nicht zur Abgabe einer Vermögensdeklaration verpflichtet. Die Immobilie der Komna Traka wurde deklariert, als sie erworben wurde, im Jahr 2004. Viele der Geldbeträge wiederum wurden nicht deklariert. Die Straftaten sind von dem Angeklagten begangen worden. Die Indizien wurden zu Beweisen. Er ist schuldig zu sprechen.“, erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft charakteristisch.

Tsochatzopoulos: Es gibt einen Grund, aus dem ich 2010 zum Thema wurde

In seiner Verteidigungsrede versuchte Akis Tsochatzopoulos der Sache einen politischen Aspekt zu verleihen, wobei im gut bekannt war, dass eine Fortsetzung ansteht und sich auf den Hauptprozess bezüglich der Bewegung “politischen Schwarzgeldes” bezieht.
Es gibt einen Grund, aus dem ich 2010 zum Thema wurde. Sowohl Valyrakis als auch Argyris (Anmerkung: gemeint sind die jeweiligen Vorsitzenden des parlamentarischen Ausschusses, der die Siemens-Affäre untersuchte, und des Ausschusses für Vermögensdeklarationen) diskutierten wegen der Untersuchung über die Kontenbewegungen. Im weiteren Verlauf verlangten sie Konten älterer Jahre und gingen sogar so weit, sie ab 1981 von mir zu verlangen. Es war ein sehr schwieriges Verfahren … Es existierte nichts Verdächtiges. Das ganze Verfahren war mein Glaube, 30 Jahre das Selbe getan zu haben. Ich hatte nichts zu verbergen. Diese Herren wollten mich mit der Justiz verwickeln. Weil bei den anderen Fällen, die sie in ihren Händen hatten, nichts herauskam.
Die Verteidiger G. Pagoropoulos und P. Kotsalis beriefen sich in ihrem Plädoyer auf die Rechtsverhältnismäßigkeit und bezogen sich indirekt auf den Fall Mpakogianni – Kouvelis und darauf, dass diese freigesprochen wurden. Diese Argumentation ließ das Gericht jedoch offensichtlich unbeeindruckt, da es mit seinem Urteil schließlich nur 2 Jahre unter der maximal möglichen Haftstrafe von 10 Jahren blieb und zusätzlich eine enorme Geldstrafe verhängte.
Akis Tsochatzopoulos, der sich in Erwartung der Verkündung des Richterbeschlusses bezüglich der Sache der Rüstungskäufe des Verteidigungsministeriums befindet, war in dem gegenwärtigen Prozess aufgefordert, Rechenschaft über inkorrekte Vermögensdeklarationen abzulegen, die sich auf die Jahre 2006 bis einschließlich 2009 beziehen. Die zu seinen Lasten verfasste Klageschrift umfasst konkrete Elemente, die Folgendes betreffen:
  • Die Unterlassung der Deklaration von Bankguthaben, Aktien und Wertpapieren in einem Gesamtwert von ungefähr 47.000 Euro im Jahr 2006.
  • Entsprechend die Unterlassung der Deklaration von Beträgen in Höhe von ungefähr 33.000 Euro aus Bankguthaben und Investitionsprodukten im Jahr 2007 und Bankguthaben von 20.000 Euro im Jahr 2008.
  • Schließlich die Unterlassung der Deklaration des Kaufs der Immobilie an der Straße Dionysiou Areopagitis durch die ebenfalls in Untersuchungshaft befindliche Ehefrau Viky Stamati im Jahr 2009, welche Immobilie auf Beschluss des Untersuchungsrichters in der Sache des sogenannten “politischen Schwarzgeldes” inzwischen blockiert worden ist.
Der ehemalige Minister bestritt die ihm angelastete Beschuldigung und setzte der Anklage der Justiz entgegen, dass die strittige Immobilie 2009 gekauft und somit 2010 für das Steuerjahr 2009 deklariert wurde, wobei er vertrat, ausreichende Angaben beigebracht zu haben, die alle seine Vermögensteile rechtfertigen.
(Quelle: Ta Na)
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