Samstag, 23. Februar 2013

Zweieinhalb Jahre Gefängnis für Rentenbetrug in Griechenland

Zweieinhalb Jahre Gefängnis für Rentenbetrug in Griechenland:
Der Versicherungsträger IKA in Griechenland zahlte für einen als verstorben gemeldeten Rentner erst die Bestattungsbeihilfe und dann für 3 weitere Jahre seine Rente.
Zu einer auf Bewährung ausgesetzten Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilte die dreiköpfige Kammer des Strafgerichts der Stadt Kavala in Griechenland die Tochter eines verstorbenen Rentners, die nach dem Tod ihres Vaters dessen Rente drei Jahre lang weiterhin in Empfang nahm. Das Bemerkenswerte an dem Fall ist allerdings, dass der Tod des Rentners dem Versicherungsträger völlig korrekt und in aller Form gemeldet worden war.
Der Rentner verstarb im Dezember 2006 und der Versicherungsträger IKA hatte sogar auch das Bestattungsgeld auf das Konto überwiesen, auf welches seine Rente gezahlt wurde. Einen Monat später – und während der nachfolgenden drei Jahre – wurde dem Verstorbenen jedoch trotzdem weiterhin regulär seine Rente überwiesen auf das Konto überwiesen, zu dem auch die Tochter des Verstorbenen Zugang hatte und das Geld abheben konnte.

Hohe Haftstrafe trotz Rückzahlungsvereinbarung

Der Gesamtbetrag dieser Zahlungen beläuft sich auf rund 10.000 Euro, worüber eine (Rückzahlungs-) Vereinbarung erfolgte, nachdem die IKA das Problem feststellte, die Tochter des verstorbenen Rentners vorlud, sie mit dem Sachverhalt konfrontierte und die Erstattung des Geldes verlangte. Als der Träger den Fall entdeckte, veranlasste er auch die Sperrung des Bankkontos, jedoch befanden sich darauf nur noch gerade einmal 10 Euro.
Die Verteidigung der Beklagten argumentierte, der Tod des Rentners sei dem Versicherungsträger ordentlich gemeldet worden, und ab dem Augenblick wo die IKA das Geld für seine Bestattung zahlte, wurde er automatisch aus dem Register der eine monatliche Rente erhaltenden Personen gelöscht. Die Verteidigung führte ebenfalls an, dass auf dem selben Bankkonto auch Dividenden aus Aktien eingingen, welche der Rentner in seinem Besitz hatte, woraufhin seine Familie annahm, es handele sich um diese Gelder, da der Tod des Rentners dem Versicherungsträger regulär gemeldet worden war.
Das Gericht verhängte jedoch schließlich gegen die Angeklagte eine Haftstrafe von 2,5 Jahren, deren Vollzug zur Bewährung ausgesetzt wurde.
In diesem Zusammenhang sei angemerkt dass – gleich ob aus einem Verschulden des Versicherten oder des Versicherungsträgers – überzahlte Versicherungsbeiträge in der Regel nicht erstattet werden und auch nicht eingeklagt werden können … .

Rechtswidrige Renten des öffentlichen Sektors in Höhe von 24 Mio. Euro

Das griechische Finanzministerium gab derweilen bekannt, dass mittels der obligatorischen persönlichen Erfassung der Rentner des öffentlichen Sektors mehr als 2.300 Fälle ausfindig gemacht wurden, in denen Renten an Personen gezahlt wurden, die nicht mehr lebten, und unterstrich dabei, dass dass einige Fälle bereits an die zuständigen staatlichen Behörden überstellt worden sind. Weiter wird betont, die “überzahlten” Beträge summieren sich auf 24 Millionen Euro, wovon bisher 12,7 Millionen Euro zurückgezahlt worden sind, während nach dem restlichen Geld gesucht wird.
Das Verfahren der obligatorischen persönlichen Erfassung / Identifizierung aller Rentner, die eine Rente von der staatlichen Rechnungszentrale erhalten (öffentliche Bedienstete, Politiker und Militärs) im Oktober 2012 abgeschlossen wurde. Von den etwa 435.000 (die Anzahl ändert sich verständlicherweise kontinuierlich) eine solche Rente beziehenden Personen wurden 2.368 nicht identifiziert, woraufhin in diesen Fällen die Zahlung der jeweiligen Renten eingestellt wurde.
Aus dem Verfahren der Erfassung wurde der Tod von 2.000 Rentnern mit einem wenigstens 6 Monate vor dem Datum ihrer Löschung liegenden Todesdatum festgestellt. Darunter wurden bisher 34 große Fälle ausfindig gemacht, in denen weder die erforderliche Benachrichtigung der Behörden erfolgt war, um zur Einstellung der Zahlung der Rente zu schreiten, noch der auf ihre Bankkonten überwiesene Betrag von 2.747.310 Euro gefunden wurde.
(Quelle: zougla.gr, in.gr)
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