Donnerstag, 14. Februar 2013

Juristisches Eigentor bei nicht versicherten Kfz in Griechenland

Juristisches Eigentor bei nicht versicherten Kfz in Griechenland:
Rechtliche Lücken der Gesetzesvorlage über Sanktionen gegen Halter unversicherter Fahrzeuge in Griechenland machen die Regelung zu einem Selbsttor der Regierung.
Die gesetzliche Regelung bezüglich der Geldstrafen gegen die Eigentümer ungefähr 1,5 Mio. nicht versicherte Fahrzeuge läuft in Gefahr, in die “Luft” gesprengt zu werden, da juristische Kreise betonen, dass ab dem Augenblick, wo der Besitzer eines Fahrzeugs, der die Kraftfahrzeugsteuer für das gesamte Jahr im Voraus entrichtet hat, ohne das Fahrzeug gefahren zu haben, kein festgestelltes Vergehen existiert!
Spezieller weist die vorgesehene gesetzliche Regelung über nicht versicherte Kraftfahrzeuge enorme Mängel auf, die laut den juristischen Kreisen nicht gegen die Kfz-Eigentümer verhängt werden können. Wie die juristischen Kreise sogar betonen: “Es kann nicht angehen, dass ein Kraftfahrzeugeigentümer, der die Kfz-Steuer für sein Fahrzeug Ende 2012 für das kommende Jahr im Voraus entrichtet hat und es für die ersten 3 oder 6 Monate versichert hält, sein Fahrzeug in einem Moment weiter versichern muss, in dem es sich wegen höherer Gewalt in seiner Garage abgestellt befindet. Parallel hat die Maßnahme einen rein auf die Einnahme von Steuern abzielenden Charakter, und wenn sich ein Eigentümer rechtlich gegen den Staat wendet, ist sehr wahrscheinlich, dass er Recht erhalten wird.

Nicht am Verkehr teilnehmendes Fahrzeug braucht nicht versichert zu sein

Weiter lautet es: ”Die Gründe sind viele, jedoch können wir uns auf die grundlegendsten fokussieren, welche die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs wegen außerordentlicher wirtschaftlicher Umstände (Arbeitslosigkeit, Nichtzahlung von Löhnen usw.) oder eines mechanischen Schadens, die Nichtbenutzung eines Fahrzeugs wegen des Aufenthalts des Eigentümers im Ausland (Unternehmer, Seeleute) oder in einem anderen Teil des Landes, Pensionierung und tausend andere Gründen umfassen, die einem in den Sinn kommen können … .
All das Vorstehende stellt keinerlei Delikt dar, mit dem Ergebnis, dass der Eigentümer, der sich an die Justiz wendet, sehr wahrscheinlich Recht erhalten wird. Sollte wiederum der Staat mit der Begründung der vorläufigen Außerbetriebsetzung die Hinterlegung der Kfz-Kennzeichen fordern, können dann laut juristischen Kreisen die Fahrzeugeigentümer verlangen, einen Teil des Geldes erstattet zu bekommen, das sie für das Jahr im Vorausgezahlt haben, in dem die Kennzeichen abgegeben werden.
Spezieller wenn ein Eigentümer die Kfz-Steuer Ende Dezember 2012 für das Jahr 2013 entrichtet hat und aus einem der obigen Gründe die Kennzeichen im Februar abgibt, wird der Staat ihm dann proportional das übrige Geld zurückzuzahlen haben. Wenn er also 500 Euro Kfz-Steuer für 2013 entrichtet hat und sein Fahrzeug nur 2 Monate fuhr, wird der Staat ihm 10/12 der 500 Euro erstatten müssen, was 416,6 Euro entspricht!
Es ist also leicht zu erkennen, dass – wenn die konkrete gesetzliche Regelung bezüglich der nicht versicherten Fahrzeuge letztendlich verabschiedet wird – das Einzige, was die Regierung macht, den Sack des Äolus zu öffnen ist, mit unglaublich nachteiligen Folgen für die volkswirtschaftlichen Einnahmen, da sich auf der einen Seite die Anzahl jedes Jahr zurückgegebener Kennzeichen vervielfachen und die Flotte der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge noch mehr verringern wird, und auf der anderen Seite werden große Defizite in den staatlichen Kassen nicht nur aus der Nichtentrichtung der Kfz-Steuer, aber auch aus den Rückzahlungen geschaffen werden, welche die Finanzämter an die Kfz-Eigentümer vorzunehmen haben, welche die Kfz-Steuer im Voraus entrichtet haben.

Tausende Privatfahrzeuge sind zu verkaufen

Mit der “Abzocke” auf die nicht versicherten Fahrzeuge hat sich ein riesiges Thema ergeben, da tausende von diesen sich – mit bezahlter Kfz-Steuer – bei Fahrzeughändlern befinden und entweder freiwillig von ihren Eigentümern oder von Händlern angeboten werden, welche die Fahrzeuge im Eintausch erworben haben.
Tausende Fahrzeugeigentümer haben ihre Wagen zwecks Ausstellung und Verkaufs bei Autohändlern zurückgelassen. Fast alle dieser Wagen sind nicht versichert, da sie sich unbewegt in den Ausstellungen befinden und es zumindest ungerecht wäre, dass diese Menschen, die versuchen, ihre Fahrzeuge zu welchem Preis auch immer abzugeben um etwas Bargeld zu erhalten, die “Abzocke” für die nicht versicherten Fahrzeuge entrichten müssten! Parallel laufen tausende Autohändler, die im Eintausch zehntausende Fahrzeuge erworben haben, ebenfalls in Gefahr, sich mit der neuen “Abzocke” konfrontiert zu sehen, was sich für ihre Unternehmen als fatal erweisen kann. Die Regierung muss endlich aufhören, dem Auto als einer leichten Lösung zur umgehenden Einnahme von Bargeld begegnen, wenn sie will, dass 2013 überhaupt noch Fahrzeuge auf den Straßen verkehren … .

Chaos mit den 250.000 Mietwagen!

Ein weiteres äußerst ernsthaftes Problem – und Informationen zufolge war dies im Ministerium zu einem großen Thema geworden – bezieht sich auf die mehr als 3.500 Auto- und Kraftradvermieter, die während der Sommermonate auf den Inseln aktiv sind und deren Flotte 250.000 Fahrzeuge übersteigt, und welche zu jedem Jahresende regulär die Kfz-Steuer (für das nächste Jahr) entrichten. In der überwältigenden Mehrheit geben diese Firmen die Kfz-Kennzeichen nicht jedes Mal zurück, zumal die Fahrzeuge bis zur nächsten Saison für etliche Monate in geschlossenen Garagen oder auf Abstellplätzen verbleiben und verwahrt werden.
Mit dem diskutierten neuen Gesetz hängen sie substantiell in der Luft, da sie bei jedem erfolgenden Datenabgleich als praktisch nicht versichert erscheinen werden. Das Problem wird noch ernsthafter, wenn man sich überlegt, was sich ergeben wird, wenn alle diese Firmen gezwungen werden, zu jedem Ende der touristischen Saison die Kennzeichen einzureichen und die Stilllegung bei jedem Saisonbeginn wieder zu aufzuheben.
Es ist leicht zu begreifen, was für ein funktionelles Problem bei den Finanzämtern entstehen wird, zumal geeignete Räumlichkeiten und zusätzliches Personal vorzusehen sein werden. Ebenfalls wird der Staat fortan nicht zu jedem Jahresende die Kfz-Steuern einnehmen, da die Firmen die Kennzeichen ihrer Fahrzeuge zurückgeben werden, womit enorme Defizite bei den Einnahmen für den Staatshaushalt geschaffen werden.

Abschaffung der Vertragsverlängerungen ohne Bezahlung

Die Griechische Bank forciert die Abschaffung der automatischen Verlängerung der Kfz-Versicherungspolicen, mit dem Ziel, die jedes Jahr von den Gesellschaften verzeichneten Verluste einzuschränken. (Erklärend sei angemerkt, dass die Versicherer nach dem bisherigen Usus eine auslaufende Kfz-Versicherungspolice in der Regel automatisch verlängern, womit das Fahrzeug dann erst einmal für 30 Tage als versichert gilt, auch wenn der Kunde letztendlich die Verlängerung nicht akzeptiert bzw. die Beiträge nicht bezahlt.)
Informationen zufolge wird die Verlängerung der Verträge auf Basis eines neuen Verfahrens erfolgen, das die Entsendung eines Schreibens von der Versicherungsgesellschaft 30 Tage vor dem Auslaufen des Vertrags und die gleichzeitige Zustellung des selben Schreibens an die Zentrale für Datenverarbeitungssystem oder die Informationszentrale des Zweigs für Fahrzeuge umfasst. Die Deckung des Versicherten wird nur noch 16 Tage nach dem Auslaufen des Vertrags gelten, und wenn der Fahrzeugbesitzer innerhalb des obigen Zeitraums nicht zur Begleichung der Versicherungskosten schreitet, wird dann sein Fahrzeug automatisch unversichert sein.
(Quelle: Imerisia)
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