Sonntag, 3. Februar 2013

Griechenland macht Jagd auf nicht deklarierte Einkommen

Griechenland macht Jagd auf nicht deklarierte Einkommen:
Auf der Suche nach immer neuen Einnahmen nimmt der Fiskus in Griechenland nunmehr nicht deklarierte Einkommen und Vermögenswerte der Bürger ins Visier.
Das griechische Finanzamt sucht nach nicht regulär deklarierten Einkommen und entgangenen Steuern. Zu diesem Zweck beginnt es mit Kontrollen mittels gezielter Recherchen bei Aufwendungen für Nachhilfeschulen, Kindergärten, Privatschulen, Kollegs, Arztpraxen, private Krankenhäuser, Kliniken und Sportstudios.
In diesem Rahmen verlangt das Finanzministerium von den Eigentümern bzw. Betreibern von Ausbildungsanstalten, Schulen und medizinischen Zentren, detaillierte Aufstellungen ihrer Kunden und der Beträge zu übermitteln, die für die erbrachten Leistungen gezahlt wurden. Im weiteren verlauf wird die Zentrale für Datenverarbeitungssysteme des Finanzministeriums (GGPS) diese Daten mit den Aufwendungen vergleichen, welche die Steuerpflichtigen dem Finanzamt gemeldet haben.
Es wird unter anderem überprüft werden, ob Steuerpflichtige diverse Aufwendungen (wie beispielsweise Behandlunkskosten und Schulgelder) verbergen, um den sogenannten “Lebenshaltungsindizien” (sprich der fiktiven steuerlichen Veranlagung) und der Zahlung zusätzlicher Steuern für imaginäre Einkommen zu entgehen.
Die orwellsche Vision des “gläsernen Bürgers” wird zur Realität
Detaillierter verlangt das Ministerium, dass der GGPS bis zum 20 Februar 2013 analytische Daten über sämtliche Kunden zugeschickt werden, damit diese Daten mit den Aufwendungen und Einkommen verglichen werden, die in den Steuererklärungen der jeweiligen Bürger deklariert wurden. Speziell – jedoch nicht nur – in Zusammenhang mit Gesundheitsleistungen müssen folglich auch höchst sensible persönliche Daten bekannt gegeben werden.
Das Ministerium verlangt Daten von privaten Elementar- und Mittelschulen (unter Ausnahme der Abendrealschulen und -gymnasien sowie der Sonderschulen für Behinderte), Universitäten, Kollegs, Niederlassungen ausländischer Universitäten, Nachhilfeschulen für den mittleren Bildungsbereich, akademische Bildung, Fremdsprachen, Privatunterricht, Aufnahmeprüfungen und allgemeine Zertifizierungen, privaten Berufsschulen (IEK), freien Studienzentren, Instituten, beruflichen und technischen Schulen, Fahrschulen, Odeen und Musikschulen, Tanzschulen, Kampfsportschulen und Sportstudios.
Die an die GGPS zu übermittelnden Angaben sind Folgende:
  • Steuer-ID des Zahlungspflichtigen, der konstant über das ganze Jahr die Schulgebühren entrichtet.
  • Vor- und Nachname des Zahlungspflichtigen, sofern keine Angaben über die Steuer-ID gemacht wurden.
  • Betrag der entrichteten Unterrichtsgebühren und der Vergütungen für eventuelle zusätzliche Leistungen (Prüfungsgebühren, Beförderungskosten, Beköstigung, Wettbewerbe, Privatunterricht usw.).
Zusätzlich sind die privaten Therapieeinrichtungen aufgefordert, innerhalb der selben Frist (bis zum 20 Februar 2013) bei der GGPS elektronisch detaillierte Daten einzureichen, die sich auf folgende Angaben beziehen:
  • Steuer-ID des Arztes, der jede ärztliche Handlung ausführte,
  • Kennzeichnung als angestellter oder kooperierender Arzt,
  • Datum der (Be-) Handlung,
  • Code der (Be-) Handlung.
Bankgeheimnis und Privatspäre bestehen nicht einmal mehr auf dem Papier
Es ist anzumerken, dass gemäß dem Runderlass der selben Verpflichtung auch alle privaten medizinischen Zentren unterliegen, einschließlich auch der Zentren für plastische Chirurgie und der privaten Diagnosezentren.
Bei der Zentrale für Datenverarbeitungssysteme läuft derzeit ein umfangreiches Recherche-Programm, und in diesem Rahmen hat sie auch detaillierte Kundendaten von Banken, Versicherungsgesellschaften und Festnetz- und Mobiltelefonie-Anbietern usw. bis hin zu gemeinnützigen Versorgungsunternehmen angefordert.
Somit übermitteln die Banken Angaben, die sich auf Kredite an Haushalte und Unternehmen, Guthaben und Kontenbewegungen beziehen. Die Versicherungsgesellschaften müssen von ihrer Seite die Daten ihrer Kunden und den Betrag von jedem einzelnen entrichteten Versicherungsprämien einreichen. Die (Festnetz- und Mobil-) Telefongesellschaften, Wasserwerke und Stromversorger wiederum haben Daten zu übermitteln, die sich auf Anschlussnummern und von ihren Kunden entrichtete Beträge beziehen. Die Kreditkarten-Unternehmen schließlich übermitteln obligatorisch sämtliche Daten über Transaktionen, die sowohl in Griechenland als auch im Ausland erfolgt sind.
(Quelle: Imerisia - Griechenland-Blog)
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