Mittwoch, 13. Februar 2013

Fiskus in Griechenland sucht verzweifelt nach 6,5 Mrd. Euro

Fiskus in Griechenland sucht verzweifelt nach 6,5 Mrd. Euro:
Das Finanzministerium in Griechenland muss zur Rettung des Haushalts 2013 wenigstens 6,5 Milliarden Euro aus Immobiliensteuern und Verbindlichkeiten eintreiben.
Als Rettungsring für die öffentlichen Kassen betrachtet das griechische Finanzministerium (YPOIK) die Immobilien und die Schuldner des Fiskus. Nach dem enttäuschenden Ergebnis an der Front der öffentlichen Einnahmen im ersten Monat des Jahres 2013 (der einen Rückstand von 300 Mio. Euro im Vergleich zu der Zielvorgabe bescherte) wird der Wirtschaftsstab der Regierung versuchen, die Einnahmeziele des Haushalts aus der Besteuerung der Immobilien und der Eintreibung fällige Verbindlichkeiten der Steuerzahler an den Fiskus zu erreichen.
Letztendlich handelt es sich jedoch eher um einen Versuch, der einer Herkulesaufgabe gleicht, da die Gesamtsumme, die aus Immobiliensteuern und fälligen Verbindlichkeiten bis Ende des Jahres in die öffentlichen Kassen fließen muss, sich auf den astronomischen Betrag von 6,5 Mrd. Euro bzw. 3% des Bruttoinlandprodukts beläuft.

Immobilienbesitzer sollen 2013 wenigstens 4,5 Mrd. Euro zahlen

Die Führung des Finanzministeriums mag behaupten, die Gesamtrechnung aus der Besteuerung des Immobilienbesitzes werde sich auf jährlich 3,2 Mrd. Euro belaufen, in diesem Jahr ist jedoch die Rechnung sehr viel höher. Konkreter beläuft sich 2013 die Gesamtsumme, welche die Steuerzahler für den Besitz ihrer Immobilien zu zahlen aufgefordert sind, auf den Betrag von wenigstens 4,5 Mrd. Euro. Dieser Betrag wird aus folgenden Quellen herrühren:
  • Aus den drei (noch ausstehenden) der fünf Raten der “Abzocke” (EETIDE), die von dem Fiskus innerhalb des Jahres 2013 eingenommen werden, wobei die Zahlung der letzten Rate für Juni 2013 programmiert worden ist. Es wird veranschlagt, dass aus den drei Raten in diesem Jahr wenigstens 1,1 Mrd. Euro in die Staatskasse fließen werden.
  • Aus der ebenfalls noch anhängigen Immobilien-Vermögenssteuer (FAP) für die Jahre 2011 und 2012. Die Steuer werden ungefähr 650.000 Eigentümer zu zahlen aufgefordert sein, also alle, die auf persönlicher Basis ein Immobilienvermögen im “objektorientiert” bestimmten Wert von über 200.000 inne haben. Der Versand der FAP-Bescheide für 2011 und 2012 wird noch in diesem Monat (Februar 2013) beginnen, und die Steuer wird in drei Monatsraten zu entrichten sein (es wird allerdings untersucht, auch mehr Raten zu ermöglichen). Weiter wird im Finanzministerium erwogen, die FAP für 2011 und 2012 mit einem gemeinsamen Bescheid zu erheben, um die Steuerzahler nicht mit dem Erhalt mehrerer Bescheide in Verwirrung zu bringen. Das Ministerium hat veranschlagt, aus der FAP für 2011 und 2012 in diesem Jahr den Betrag von 1,2 Mrd. Euro einnehmen zu werden.
  • Aus der neuen einheitlichen Immobiliensteuer, die auf das Immobilienvermögen erhoben wird, welches die Steuerpflichtigen am 01-01-2013 in ihrem Besitz hatten. Die neue Steuer soll an Stelle der FAP und der “Abzocke” (EETIDE) treten und muss der Staatskasse jedes Jahr den Betrag von ungefähr 3,2 Mrd. Euro einbringen. Speziell für 2013 wird geschätzt, dass die Steuer den Betrag von 2,1 Mrd. Euro einbringen wird, da sie nicht insgesamt innerhalb des laufenden Jahres eingenommen werden wird. Diesbezüglich sei angemerkt, dass wegen der aufeinanderfolgenden Bescheide und der “Abzocke”, welche die Steuerzahler in diesem Jahr bezahlen werden, geplant wird, dass der Versand der Bescheide über die neue Immobiliensteuer ab September 2013 beginnen wird und die Entrichtung innerhalb des Jahres 2014 zum Abschluss kommt.

Haushaltsplan 2013 enthält “offenen” Posten von 2,1 Mrd. Euro

Die obige Rechnung wird auch von den im diesjährigen Haushalt vorgesehenen Posten bestätigt. Aus den “Steuern auf das Vermögen” ist vorgesehen, dass 3,2 Mrd. Euro eingenommen werden, worin – wie angemerkt wird – die einheitliche Immobiliensteuer des Jahres 2013 und einige Raten der “Abzocke” enthalten sind. Aus direkten Steuern vorheriger Fiskaljahre wird die Einnahme des Betrags von 3,3 Mrd. Euro veranschlagt, von denen sich 1,2 Mrd. Euro auf die Einnahmen aus der FAP 2011 und 2012 beziehen.
Die übrigen 2,1 Mrd. Euro werden im Text des Haushaltplans nicht näher erläutert, obwohl sie eine sehr kritische Größe für seine erfolgreiche Ausführung darstellen. Laut Informationen aus dem Finanzministerium besteht dieser Posten hauptsächlich aus der Einnahme fälliger Verbindlichkeiten der Steuerzahler, die bis einschließlich 2012 entstanden, und bezieht sich auch auf Strafsteuern aus Kontrollen bezüglich der Einkommen vergangener Jahre (z. B. Kontrolle von Überweisungen, Öffnung von Bankkonten).
Damit das Einnahmeziel von 2,1 Mrd. Euro aus den fälligen Verbindlichkeiten erzielt wird, beabsichtigt das Finanzamt, in den nächsten Monaten seine Haltung gegenüber allen Schuldnern des Fiskus zu verhärten, indem es bis aufs Äußerste Zwangsmaßnahmen wie Pfändungen bei Dritten bzw. “Drittpfändungen” (z. B. Löhne, Renten, Mieten, Forderungen an Kunden), Konfiszierungen und Verflüssigungen von Vermögenswerten u. a. aktivieren.

Über 50% der Immobilienbesitzer vermögen Steuern nicht aufzubringen

Ergänzend sei daran erinnert, dass laut einer gegen Ende Januar 2013 durchgeführten demoskopischen Erhebung mehr als die Hälfte der Immobilienbesitzer erklärt, 2013 die fälligen Immobilienabgaben und -steuern nicht entrichten zu können. Sinngemäß gilt dies auch allgemein für immer mehr Steuerzahler, was nicht zuletzt die wachsenden Rückstände bei den Einnahmezielen belegen: Kein logischer Mensch würde vorsätzlich provozieren, sich für ein paar tausend oder sogar auch nur hundert Euro den harten Sanktionen bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung (also auch der Inhaftierung) auszusetzen, zu deren rigoroser Durchsetzung sich das Finanzministerium entschlossen zeigt, wenn er finanziell in der Lage wäre, seinen Verbindlichkeiten zu entsprechen.
Diese Problematik ist natürlich auch der griechischen Regierung bewusst, die angesichts der Entwicklung der Einnahmen inzwischen ernsthaft um die Ausführung des diesjährigen Haushaltsplans bangt, woran wiederum das gesamte “Konsolidierungsprogramm” gekoppelt ist. Nachdem jedoch bisher diverse Regelungen, zahlungsunfähigen Steuerschuldnern über langfristige Zahlungsvereinbarungen entgegen zu kommen, von der Troika vehement blockiert wurden, bleibt abzuwarten, ob die Gläubiger endlich auch praktisch eingestehen, dass die abstrusen Vorgaben nicht zu erfüllen sind, oder aber weiterhin auf ihrem katastrophalen Vorgehen bestehen werden.
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