Samstag, 2. Februar 2013

Fiskus in Griechenland droht Kleinschuldnern mit Zwangsmaßnahmen

Fiskus in Griechenland droht Kleinschuldnern mit Zwangsmaßnahmen:
Die Regierung in Griechenland zeigt sich entschlossen, auch gegen Kleinschuldner des Fiskus unerbittlich mit umgehenden Zwangsmaßnahmen vorzugehen.
Laut der Zeitung “Eleftheros Typos” wird die Zentrale für Datenverarbeitungssysteme in den kommenden Tagen an ungefähr 1.000.000 Kleinschuldner des Fiskus eingeschriebene Briefe versenden, mit denen die Betroffenen aufgefordert werden, innerhalb weniger Tage ihre fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen oder eine Ratenzahlungen zu vereinbaren.
Die Pfändungen betreffen alle Schuldner, die Beträge von bis zu 3.000 Euro aus Steuern und Abgaben zu Gunsten des Fiskus sowie ebenfalls auch aus Geldstrafen jeder Natur (sogar auch wegen Verletzungen der Straßenverkehrsordnung) schulden.
Viele dieser Verbindlichkeiten sind alt, sprich über viele Monate oder sogar Jahre unbeglichen geblieben, was zum Ergebnis hat, dass sie mit Straf- und Säumniszuschlägen in signifikanter Höhe belastet worden sind, die in ihrer Summe nicht selten die anfängliche Schuld sogar bis um ein Mehrfaches übersteigen.

Pfändung von Löhnen, Renten, Bankkonten und Wertgegenständen

Die Steuerpflichtigen, welche die Einschreiben erhalten, haben innerhalb einer konkreten Frist bei den zuständigen Finanzämtern (DOY) zu erscheinen, um ihre Verbindlichkeiten sofort zu begleichen oder eine Regulierung zu beantragen, damit sie ihre Schulden in monatlichen Raten mit einer Ermäßigung von 30% auf die Zuschläge abzahlen.
Fall sie nicht bei den DOY vorstellig werden um ihre Verbindlichkeiten in Ordnung zu bringen, werden sich die Steuerpflichtigen mit Verfahren zu Maßnahmen der Zwangseintreibung aus Gehältern, Löhnen, Renten, Abfindungen, Mieten, Subventionen und Bankguthaben, aber auch beweglichen Vermögensgegenständen wie Fahrzeugen, Krafträdern, Booten und anderen Gegenständen konfrontiert sehen.
Das Pfändungsverfahren sieht die Ausstellung von Pfändungsbescheiden und deren Zustellung an Dritte vor, also die Arbeitgeber, welche die Gehälter oder Tageslöhne entrichten, die Versicherungskassen, welche die Renten zahlen, die Träger, welche die Subventionen zahlen, die Mieter, welche die Mieten entrichten, usw.
In Zusammenhang mit der Pfändung von Bankguthaben werden die Finanzämter von den Banken, bei denen die Schuldner des Fiskus Konten eröffnet haben, die Einbehaltung von Guthabenbeträgen und deren umgehende Abführung an den Fiskus verlangen.
(Quelle: To Pontiki)
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