Mittwoch, 13. Februar 2013
Entrechtung im “Rechtsstaat”
Entrechtung im “Rechtsstaat”: Der “Rechtsstaat” ist stets bemüht, Recht und Staat als über allem schwebende neutrale Einrichtungen erscheinen zu lassen. Dem dient auch das Instrument Prozeßkostenhilfe, denn allen Illusionen zum Trotz kann niemand darüber hinwegtäuschen, daß es in dieser Gesellschaftsordnung Reiche, weniger Reiche und gar nicht Reiche gibt. Um den Anschein zu wahren, daß selbst letztere in diesem Staat unabhängig vom Geldbeutel vor Gericht gehen zu können, gibt es die kostenlose Beratung und die P
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