Wer heutzutage den Begriff “Deutsches Reich” verwendet tut gut daran seine Worte zu diesem Thema auf die goldene Waagschale zu legen. Der Begriff “Deutsches Reich”, ja selbst das Wort “Reich” für sich allein stehend, genügt bereits um selbsternannte Inquisitoren unserer Tage hellhörig zu machen… Für viele Zeitgenossen sind sämtliche Reichsbegriffe gleichbedeutend mit dem sogenannten “Dritten Reich”. Das dem nicht so ist ficht wackere Kämpfer “gegen Rechts” in keinster Weise, deshalb habe ich gerade für sie ein kleines Schmankerl parat.
Im Internet lassen sich mit wenigen Klicks sämtliche Gesetze der BRD finden. So auch das Staatsangehörigkeitsgesetz.
Dieses trug bis zum 31. Dezember 1999 den Namen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz. Kurzform: RuStAG. Danach den Namen Staatsangehörigkeitsgesetz. Kurzform: StAG. Klickt man nun auf die offizielle Seite, nämlich hier, so findet man in der Adreßzeile des Blätterers (browser) folgende Adresse:
Mehr als 13 Jahre sind seit der Gesetznamensänderung vergangen…da hätte sich doch längst ein zuständiger Seiten-Administrator die kleine Mühe machen können um “rustag” in “stag” zu ändern? Ich meine ja nur – deutsche Gründlichkeit und so…
Mich stört die “rustag-Variante” übrigens nicht. Und wer weiß, vielleicht hat gerade diese Variante einen tieferen (Hinter-)Grund?
Die Bildschirmaufnahme ist vom 27.02.2013.
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