Montag, 21. Januar 2013

Wahlbetrug in Niedersachsen aufgeflogen

Wahlbetrug in Niedersachsen aufgeflogen:

Groß angelegter Wahlbetrug in Niedersachsen aufgeflogen, Sieg der Nichtwähler

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Hang over: Der Horror im deutschen Wahlzirkus nimmt einfach kein Ende. Das mag nun auch jahreszeitlich bedingt sein, aber derzeit gibt es kaum einen Zweifel daran, dass in Niedersachsen nahezu alles einfrieren könnte. Der Ausgang der Landtagswahl ist gelinde gesagt eine Katastrophe, weil die größte Gruppe der Wähler einfach keine Vertretung im Landtag hat. So ging aus dem neuerlichen Urnengang eindeutig die Gruppe der Nichtwähler als Sieger hervor. Sie brachten es immerhin noch vor der CDU auf sage und schreibe satte 40 Prozent. Auch die absolute Mehrheit wäre in Reichweite gewesen, wurde aber mangels Zurückhaltung bei der Wahl um rund 10 Prozent deutlich verfehlt.
Dessen aber nicht genug, immerhin beteiligten sich noch gut 60 Prozent der Niedersachsen an dem in der Überschrift erwähnten Wahlbetrug. Ganz offensichtlich sind sie irgendwelchen Propagandaapparaten erlegen, die ihnen abermals falsche völlig haltlose Versprechungen machten und sogar zu grundgesetzwidrigem Handeln angestiftet haben könnten. Die Wahl ist nach derzeitigem Erkenntnisstand ungültig, damit hat Niederachsen keine rechtmäßige Regierung und kann aufgrund dieser Landtagswahl scheinbar auch zu keiner solchen kommen.
Für Details zum Wahlausgang und zu den tatsächlichen Verhältnissen in Niedersachsen bitten wir die rechts gezeigte Analyse zu beachten, abseits der ihnen anderweitig bekannten, stark geschönten Zahlen für besagte Parteien. Diese Daten haben wir direkt aus dem „Rächenzentrum“ der Nichtwähler erhalten, weil die übrigen Medien in Absprache mit den Parteien diese Form der Berechnung und Darstellung nicht zeigen wollen, belegen doch solche Werte wie winzig und unbedeutend alle die genannten Parteien sind und natürlich auch damit der Betrug nicht auffliegt.

Warum ist die Wahl ungültig

Dazu riskieren wir einen ersten Blick in das Grundgesetz, nachdem wir ohnehin schon wissen, dass wir seit gut 60 Jahren kein gültiges Wahlgesetz auf Bundesebene haben. Das stört aber die Parteien nicht sonderlich solange sie ihren Klüngel fortführen können und ihnen auch keine ernsthaften Konsequenzen daraus erwachsen. Hier zur Vertiefung der:
Artikel 38 Grundgesetz
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.
Jetzt machen wir einmal völlig unprofessionell den Rückschluss auf Landtagswahlen, die in diesem Fall über das Niedersächsische Landeswahlgesetz (NLWG) in der Fassung vom 30. Mai 2002 geregelt sind, welches zwar den Wahlvorgang regelt aber ebensolche Mängel aufzuweisen hat, wie bei der fortgesetzten Missachtung des Grundgesetzes bei den Bundestagswahlen zu beobachten ist.

Wir erinnern uns an die Mindestanforderungen zur Wahl: „Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen”! Das sind 5 Kriterien, davon sind aber nur 4 erfüllt. Ob Bundestags- oder Landtagswahl, es mangelt stets an der unmittelbaren Wahl. Selbst dort wo es die Personenwahl gibt, ist keine wirklich unmittelbare Wahl drin, denn diese Personenlisten werden überwiegend von den Parteien aufgestellt und ausgekungelt. Dies geht deutlich über die Hilfsfunktion hinaus die den Parteien gesetzlich zugedacht ist. Nur selten gelangen völlig freie Kandidaten überhaupt bis auf die Wahllisten. Dies gilt sowohl für die Landes- als auch für die Bundesebene.
Somit sind die Wahlen, unter genauer Auslegung des Grundgesetzes, derzeit ein blanker Hohn. Das höchste Gericht im Lande hatte noch diverse andere Gründe gefunden das Bundeswahlgesetz mehrfach für ungültig zu erklären. Der letzte, erst jüngst von den Parteien dazu eingereichte Gesetzes-Streich, ist nichts weiter als ein Selbstversorgungsprogramm für Parteigänger, welches dazu führen kann, dass demnächst bis zu 800 Abgeordnete auf Steuerzahlerkosten im Bundestag diätieren dürfen. Einige Medien berichteten darüber, aber warum sollte man ernstlich nach 60 Jahren rechtlosem Zustand jetzt tatsächlich etwas legalisieren wollen? Hat man doch die Wähler schon seit Jahrzehnten erfolgreich betrügen und belügen können.
Kommen wir zurück zum Ausgangspunkt unser Wahlbetrugs-Geschichte, den Landtagswahlen in Niedersachsen und zu der wirklich siegreichen Gruppe dieser Wahlen, der „Unabhängigen Wahlvereinigung der Nichtwähler”. Bei denen ist nicht alles nur frei und geheim zugegangen, nein die sind auch „unmittelbar“ zu Hause geblieben und haben damit deutlich für sich gestimmt. Man muss ernstlich die Frage stellen, ob dies nicht viel gesetzeskonformer und legitimer ist, als der vorgeführte Zirkus Maximus. Wir haben dazu das kurze Statement eines Vertreters dieser siegreichen Gruppe bekommen.

Kommentar eines anonymen Vertreters der Nichtwähler

„Wir sind mit dem Ausgang der Wahl nur mäßig zufrieden, wir hatten uns eine höhere Nichtbeteiligung als im Jahre 2008 erhofft. Damals waren es immerhin 42,9 Prozent die wir erreichen konnten und die diesem System eine deutliche Abfuhr erteilten. Offenbar haben sich einige Fehlgeleitete aus unseren Reihen doch auf die Propaganda der Rechtsbeuger eingelassen und sind aufgrund diverser Versprechungen rechtswidrig an die Urne gegangen. Wir werden den Rückgang um 2,9 Prozent der Stimmen sicher verkraften, streben aber auf lange Sicht die absolute Mehrheit im Lande an”.
„Wie dem auch sei, wir werden uns Mühe geben, als größte Nicht-Fraktion im Landtag nunmehr die Regierung zu stellen, auch wenn wir dabei nicht ohne Juniorpartner auskommen. Für den Renten-Sicherungsposten des Ministerpräsidenten werden wir selbstredend unseren McNoname ins Rennen schicken, der nunmehr seit rund 60 Jahren auf diesen Job gewartet hat. Den kann übrigens auch noch niemand kennen, weil der bei uns immer geheim gewählt wird.“

Ist der Wahlbetrug damit jetzt beendet

Diese Frage ist wohl kaum zu beantworten, denn wie in den Jahrzehnten zuvor auch, werden vermutlich die mafiös organisierten Parteien, die auch die Propagandaapparate in der Hand haben, die Gruppe der siegreichen Nichtwähler einfach weiter versuchen totzuschweigen und so zu tun als gäbe es diese faktische Mehrheit in Niedersachsen nicht. Auch hörte man inzwischen von etwaigem Stimmenverleih, damit es eine kleine Gelb-Blaue Partei nicht aus dem Sattel hebt. Dies führte auch sogleich zu einer völlig unglaubwürdigen Situation dieser 2 Prozent Partei, die dank Leihstimmen jetzt satte 10 Prozent eingefahren hat. Dies muss wohl der Angst einer anderen großen Partei geschuldet sein, die sich womöglich trotz dieser Leihgaben nicht an die Macht wird retten können.
Wir werden also mit dem Schlimmsten rechnen müssen, dass der Betrug wie eh und je so weitergeht und man den Leuten auch noch erzählt, alles sei rechtens. Aber jeder Betrogene im Lande sollte sich darüber im Klaren sein, dass es unmittelbare Wahlen nie wirklich geben wird, solange diese Parteien das Monopol auf die Kandidaten erheben. Korrekt wäre es, die Parteien allesamt zu verbieten, eingedenk der nachgewiesenen demokratiegefährdenden Handlungen durch diese Syndikate und nur noch Personenwahlen zuzulassen.
Allerdings ist auch das Utopie, denn diese der Mafia sehr ähnlichen Gebilde besetzen Schlüsselpositionen auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Gesellschaft, Justiz und Verwaltung, sodass sich weder die Nichtwähler noch andere gutwillige Menschen effektiv gegen diesen Filz werden zur Wehr setzen können. Und so sehen wir dem nächsten großen unrechtmäßigen Wahlzirkus auf Bundesebene im Herbst diesen Jahres locker entgegen. Heute schon wissend, erneut nach Strich und Faden von den Parteien verladen zu werden.
Bildnachweis und besten Dank an das „Rächenzentrum der Nichtwähler – Unabhängige Wählervereinigung“
Quelle: qpress

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