Dienstag, 22. Januar 2013

Schuldnern der Kfz-Steuer in Griechenland droht Pfändung

Schuldnern der Kfz-Steuer in Griechenland droht Pfändung:
Besitzer von Kraftfahrzeugen in Griechenland, die nicht fristgemäß die Kfz-Steuer 2013 entrichtet haben, droht die Pfändung des Fahrzeugs und anderer Vermögensteile.
Ungefähr 29.000 Fahrzeugeigentümern, die nicht die Kraftfahrzeugsteuer für das Jahr 2013 entrichtet haben, droht nun, sich mit Pfändungen von Vermögensteilen, aber auch harten Geldstrafen konfrontiert zu sehen. Die Frist für die Zahlung der Kfz-Steuer 2013 lief nach einer kurzen Nachfrist am 08 Januar 2013 aus.
Alle Fahrzeugbesitzer, die nicht fristgemäß die Kraftfahrzeugsteuern für 2013 entrichtet haben, werden mit Benachrichtigungen der Zentrale für Datenverarbeitungssysteme (GGPS) aufgefordert werden, nebst der fälligen Steuer eine Strafsteuer in Höhe von 100%, also insgesamt den doppelten ursprünglich fälligen Betrag zu entrichten! Entscheiden sie sich, dem Aufruf der GGPS nicht nachzukommen, werden dann – sobald die Schuld fällig gestellt wird, also nach 3 Monaten – die Finanzämter die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Pfändung des Fahrzeugs, Pfändung von Lohn / Rente, Immobilien usw. einleiten.
Parallel wird auch die Möglichkeit untersucht, das – ebenfalls mit dem “Taxisnet” gekoppelte – Verfahren der Angabe der Einkommensteuererklärung zu “blockieren”, womit den Betroffenen weitere Konsequenzen angefangen von Geldstrafen und Strafsteuern bis hin zu Strafverfahren und Haftstrafen drohen würden.

Finanzministerium lockte Besitzer hubraumstarker Pkw in Steuerfalle

Das Finanzministerium stellte den Pkw-Eigentümern und speziell all denen eine doppelte Falle, die sich entschieden hatten, Fahrzeuge mit – üblicherweise vergleichsweise hubraumstarken – Dieselmotor zu kaufen um von den niedrigen Spritkosten zu profitieren. Sie mögen relativ niedrige Kraftfahrzeugsteuern gezahlt haben (da diese Fahrzeuge neuer Technologie sind), der Vorteil wird jedoch verloren gehen, wenn sie die neue “Abzocke”, sprich die neue Luxussteuer zahlen, die ab diesem Jahr von Eigentümern von Pkw mit über 1.929 cm³ erhoben wird. Bezeichnenderweise wurde die Einführung der neuen Luxussteuer jedoch erst bekannt gegeben, nachdem die Frist abgelaufen war, um das Fahrzeug rechtzeitig stilllegen und die Kennzeichen beim Finanzamt abzugeben, um für 2013 der Besteuerung zu entgehen.
Speziell für das Jahr 2013 ist das Problem damit noch größer. All jene, welche die Kraftfahrzeugsteuer zahlten, werden vielleicht kein starkes Motiv haben, die Kennzeichen bei dem Finanzamt abzugeben um der Steuer zu entgehen, da sie bereits eine hohe Belastung auf sich genommen haben. Selbst wenn sie jedoch nun die Kennzeichen der Fahrzeuge zurückgeben, werden die Eigentümer nicht nur die bereits entrichtete Kfz-Steuer verlieren, da diese nicht erstattet wird, sondern auf jeden Fall zumindest anteilig auch mit der Luxussteuer analog zu den Monaten belastet werden, in denen sie ihr Fahrzeug innerhalb des Jahres 2013 in Betrieb hielten.

Kraftfahrzeugsteuer 2013 in Griechenland

Die Beträge der Kraftfahrzeugsteuer für in Griechenland erstmalig bis Ende 2010 taxierte Fahrzeuge gestalten sich analog zum Hubraum des Motors folgendermaßen:
  • 22 Euro für Fahrzeuge ab 51 bis 300 Kubikzentimeter
  • 55 Euro für Fahrzeuge ab 301 bis 785 Kubikzentimeter
  • 120 Euro für Fahrzeuge ab 786 bis 1.070 Kubikzentimeter
  • 135 Euro für Fahrzeuge ab 1.071 bis 1.357 Kubikzentimeter
  • 240 Euro für Fahrzeuge ab 1.358 bis 1.548 Kubikzentimeter
  • 265 Euro für Fahrzeuge ab 1.549 bis 1.738 Kubikzentimeter
  • 300 Euro für Fahrzeuge ab 1.739 bis 1.928 Kubikzentimeter
  • 660 Euro für Fahrzeuge ab 1.929 bis 2.357 Kubikzentimeter
  • 880 Euro für Fahrzeuge ab 2.358 bis 3.000 Kubikzentimeter
  • 1.100 Euro für Fahrzeuge ab 3.001 bis 4.000 Kubikzentimeter
  • 1.320 Euro für Fahrzeuge von über 5.001 Kubikzentimetern.
Der Besitzer eines Privatwagens mit 1.600 ccm³, der nicht rechtzeitig die Kraftfahrzeugsteuer entrichtete, hat also nunmehr 530 Euro anstatt 265 Euro zu zahlen, während der Besitzer eines privaten Fahrzeugs mit 2.000 ccm³, der die Kfz-Steuer nicht fristgemäß zahlte, nunmehr sogar mit 1.320 Euro anstatt 660 Euro zur Kasse gebeten wird!
(Quelle: Vradyni, S. 8)
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