Mittwoch, 2. Januar 2013

Griechenland weitet obligatorischen bargeldlosen Zahlungsverkehr aus

Griechenland weitet obligatorischen bargeldlosen Zahlungsverkehr aus:
Griechenland will den obligatorischen bargeldlosen Zahlungsverkehr per Kreditkarten und Debitkarten sogar auch auf Kleinbeträge ausweiten.
Wie der griechische Finanzminister Giannis Stournaras ankündigte, beabsichtigt die Regierung die gesetzliche Einführung der obligatorischen Verwendung von Kredit- und Debit-Karten bei Einkäufen und Geschäftsvorgängen sogar auch für Kleinbeträge, damit die Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung eingeschränkt werden. Während derzeit Geschäftsvorgänge mit privaten Endkunden ab einem Gesamtwert von 1.500 Euro (zwischen Geschäftsleuten ab 3.000 Euro) obligatorisch bargeldlos abzuwickeln sind, soll diese Grenze nun auf 500 Euro und im Laufe des Jahres 2013 möglicherweise sogar noch erheblich niedriger angesetzt werden.
In seinen Äußerungen gegenüber dem TV-Sender MEGA erklärte der Minister, “die Verwendung des elektronischen Geldes – Kredit- und Debit-Karten – wird für signifikant unter einem Wert von 1.500 Euro liegende Geschäftsvorgänge obligatorisch werden und somit als zusätzliche Sicherheitsbarriere im Kampf gegen die Steuerhinterziehung fungieren“. Informationen zufolge wird im Finanzministerium (YPOIK) geplant, die Verwendung von “Plastikgeld” sogar auch für Beträge von erheblich unter 500 Euro obligatorisch zu machen.

Unternehmen sollen zur Anschaffung von POS gezwungen werden

Im Rahmen der Pläne zur weitgehenden Abschaffung der Barzahlung im Geschäftsalltag sollen laut Funktionären des Finanzministeriums alle Unternehmen und einige Kategorien von Freiberuflern und Selbständigen verpflichtet werden, innerhalb der ersten drei Monate des Jahres 2013 die entsprechenden Kartenlesegeräte (POS) anzuschaffen.
Es ist allerdings anzumerken, dass bisher keine entsprechende Bestimmung verabschiedet bzw. in Kraft gesetzt wurde und außerdem sowohl rechtliche Bedenken als nicht zuletzt auch technische Schwierigkeiten bestehen, grundsätzlich alle Betriebe – zumal in einem dermaßen kurzen Zeitraum – zur Nutzung von POS zu zwingen.

25.500 Steuerpflichtige werden wegen Auslandsüberweisungen zur Rechenschaft gezogen

Finanzminister Giannis Stournaras teilte ebenfalls mit, die Datenverarbeitungszentrale des Finanzministeriums (KEPYO) und die Kontrollbehörden anschicken sich an, für all jene, die während der vergangenen 3 Jahre Überweisungen in Milliardenhöhe ins Ausland geschickt haben, ohne die jeweiligen Gelder durch ihre deklarierten Einkommen rechtfertigen zu können, die ersten “Glocken läuten” zu lassen.
Die anfängliche Liste umfasste 54.000 Personen mit Überweisungen in einer Höhe von insgesamt 22 Mrd. Euro im Zeitraum 2009 – 2011. Von diesen werden derzeit 25.500 Betroffene überprüft, die einen problematischen “Einkommensnachweis” (“πόθεν έσχες”) haben, 24.000 Personen haben bereits Benachrichtigungen von der KEPYO erhalten.
Schließlich müssen auf Basis der Bestimmungen des Memorandums 330 Kontrollen bei großen Steuerpflichtigen bis Juni und 750 Kontrollen bis Ende nächsten Jahres abgeschlossen sowie 65% der entsprechenden Steuern und Geldstrafen bis Juni und 75% bis Dezember eingetrieben worden sein, während innerhalb des ersten Halbjahrs 2013 wenigstens acht und bis Ende des Jahres 18 Fälle an die Staatsanwaltschaft überstellt worden sein müssen.
(Quellen: Imerisia)
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