Donnerstag, 27. Dezember 2012

Troika-Bericht über Steuerhinterziehung in Griechenland

Troika-Bericht über Steuerhinterziehung in Griechenland:
In ihrem Bericht über die Steuerhinterziehung in Griechenland stellt die Troika erhebliche Verfehlungen fest und schlägt grundlegende Änderungen im Steuerwesen vor.
In einem Bericht über die Lage der Verwaltungsreform in Griechenland schlägt die Troika signifikante Änderungen in der Steuermaschinerie vor. Die Troika stellt große Verfehlungen im Kampf gegen die Steuerhinterziehung fest und unterstreicht, dass die Steuermaschinerie in Themen wie der Besteuerung der Reichen und Freiberufler / Selbständigen löchrig ist.
Wie angeführt wird, liegt der Grad der Erreichung der meisten Steuerziele unter den erwarteten Niveaus und die Halbjahresziele sind nicht erreicht worden, und vermutlich werden auch die für Ende Dezember 2012 gesetzten Zielvorgaben nicht erreicht werden. Die Troika unterstreicht, die Arbeiten zur Besteuerung von Personen mit hohem Reichtum und selbständiger Gewerbetreibender seien in Untätigkeit verfallen, und betont, die Lust zur Bewältigung der Steuerhinterziehung schwerreicher Personen und Freiberufler mit hohem Einkommen drohe abzuklingen.
Mit der hohen Steuerhinterziehung durch Freiberufler als gegeben muss das Ziel des Jahres 2013 bezüglich der Anzahl der Kontrollen zumindest das selbe mit dem Programm des Jahres 2012 sein, während das Ziel für die Einnahmen höher liegen muss als das im Jahr 2012 erzielte Ergebnis.

Einziehung von Steuerschulden durch direkten Zugriff auf Bankkonten

Wie der Bericht feststellt, erscheint die Einnahme von 10% – 15% der geschuldeten 53 Mrd. als möglich. Große Beträge sind unmöglich in die Kassen des Staates zu bringen und sind als verloren abzuschreiben, damit sich der Mechanismus dahin wendet wo Aussichten auf Einnahmen existieren.
Die griechische Regierung wird aufgefordert, ein telefonisches Anrufsystem für Beträge bis 3.000 Euro (insgesamt in Höhe von 1,1 Mrd. Euro), aber auch eine “unmittelbare Belastung von Schuldner-Bankkonten” umzusetzen, was allerdings gesetzliche Änderungen, aber auch mit den Banken vereinbarte Verfahren erfordert. Die Regierung wird ebenfalls aufgerufen, 10% der Bediensteten der Finanzämter (DOY) für die Jagd auf die Verbindlichkeiten einzusetzen, was derzeit nicht erfolgt.
Hinsichtlich der Groß-Schuldner stellt die Troika fest, dass die Resultate aus den Eintreibungen enttäuschend sind: Die 1.500 größten Schuldner schulden 35 Mrd. Euro, aber aus den 567 untersuchten Fällen (mit einem Gegenstand von insgesamt 13,6 Mrd. Euro) wurden gerade einmal 29 Mio. Euro eingenommen. Somit schlägt die Troika vor, sich dem mittleren Segment zuzuwenden, also den 5.770 Schuldnern mit fälligen Verbindlichkeiten zwischen 300.000 Euro und 1 Mio. Euro.

Vereinfachung des Mehrwertsteuer-Systems

Die Gläubiger stellen fest, dass die Kosten der Handhabung der (obligatorisch) an dem MwSt.-System teilnehmenden Kleinunternehmen sehr hoch sind. 1/3 der Forderungen auf Erstattung der MwSt. entstehen von Steuerpflichtigen mit einem Umsatz von unter 10.000 Euro, welcher Umstand eine signifikante Verwaltungslast für die Steuerverwaltung schafft.
(Anmerkung: Obwohl die einschlägige Gesetzgebung die Befreiung kleiner Unternehmen – zuletzt mit Jahresumsätzen von bis zu 5.000 Euro für Dienstleistungsbetriebe und 10.000 Euro für reine Handelsbetriebe – ausdrücklich vorsah, weigerten sich teilweise die Finanzämter vehement, diese Bestimmung umzusetzen. Mit Wirkung ab Juli 2010 wurde dieser Sonderstatus für kleinunternehmen jedoch ersatzlos gestrichen, womit selbst Mini-Unternehmer mit nur ein paar hundert oder tausend Euro Umsatz obligatorisch in das reguläre MwSt.-System gedrängt wurden, was wiederum zu vielen Betriebsaufgaben führte.)
Dies ist auch der Grund, aus dem eine Mindestgrenze für die Aufnahme in das MwSt.-System vorgeschlagen wird, die in den Staaten der Eurozone im Durchschnitt bei knapp unter 25.000 Euro liegt. Wie angemerkt wird, haben die meisten europäischen Länder einen vereinfachten Plan zur Besteuerung kleiner Unternehmen umgesetzt, wo die Steuerpflichtigen nicht berechtigt sind, weder auf Ausgänge noch auf Eingänge Mehrwertsteuer zu erheben und keine Abgabe von MwSt.-Erklärungen erforderlich ist.
Wie angeführt wird, erheben auf diese Weise die Kleinunternehmen keine Mehrwertsteuer und entgehen allen Anforderungen zur Befolgung in Bezug auf die Steuer und können parallel einen kleinen Wettbewerbsvorteil gegenüber den größeren Unternehmen ausnutzen, speziell wenn der geschaffene Mehrwert der Kleinunternehmen aus der Arbeit herrührt, die im Gegensatz zu den Materialien und der Ausrüstung nicht besteuert wird.
Andererseits sind nicht in dem MwSt.-System registrierte Unternehmen nicht berechtigt, die Erstattung der MwSt. aus Eingängen zu verrechnen oder zu zurückzufordern und befinden sich in einer benachteiligten Lage, wenn sie große Beträge an besteuerten Eingängen und Kapitalinvestitionen haben. Zusätzlich zögern die steuerpflichtigen Händler aus verschiedenen Gründen, Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen einzugehen, die nicht im MwSt.-System registriert sind. Somit – endet der Bericht – hängt die Registrierung im MwSt.-System von praktischen Gründen und der unternehmerischen Aktivität ab.
Damit das System funktioniert – führt der Bericht an -, werden folgende Bedingungen zu erfüllen sein müssen:
  1. Das vereinfachte System ist nur für natürliche Personen offen.
  2. Die Wahl der Registrierung verlangt von den Unternehmen, für wenigstens fünf Jahre im MwSt.-System zu bleiben, und erfordert die vollständige Buchführung und Abgabe von Erklärungen.
  3. Es ist ein Mindestbetrag der MwSt.-Erstattung erforderlich, bevor eine Vergütung beantragt wird.
Ebenfalls kommt das Schreiben zu dem Schluss, dass eine hohe Gefahr auf Betrügereien in Zusammenhang mit der MwSt. besteht. Von den fälligen Verbindlichkeiten in Höhe von 35,5 Mrd. Euro, welche die 1.500 größten Schuldner dem Fiskus schulden, beziehen sich ungefähr 21% auf die MwSt. Die meisten dieser Verbindlichkeiten können nicht eingetrieben werden und stehen in Zusammenhang mit Scheingesellschaften oder Firmen, welche nicht aufgefunden können werden. Wie die Troika anmerkt, existieren in Griechenland nur wenige Maßnahmen zur Auffindung und Prävention von MwSt.-Betrügereien.

Beschleunigung der MwSt.-Erstattungen und Kampf gegen gefälschte und fiktive Rechnungen

Die Gläubiger stellen Verzögerungen bei den MwSt.-Erstattungen fest, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigen. Sie schlagen ein (noch nicht umgesetztes) automatisiertes Bestätigungsverfahren, aber auch ein Verfahren zum Risiko-Management vor, damit es nicht notwendig ist, eins nach dem anderen die Unternehmen zu überprüfen, welche eine Erstattung der Steuer beantragen.
Wie festgestellt wird, stützen sich die Prüfer derzeit übertrieben auf traditionelle Kontrollen der Registrierung von Rechnungen, was zur Folge hat, dass gefälschte und imaginäre Rechnungen nicht auffallen und Steuerhinterziehung und Betrug Orgien feiern. Wie bereits vorstehend angemerkt, beziehen sich von den 35,5 Mrd. Euro, welche die 1.500 größten Schuldner dem Fiskus schulden, 21% auf die Mehrwertsteuer.
Die Troika stellt fest, dass Griechenland über beschränkte Möglichkeiten verfügt, Einnahmeverluste aus der MwSt. wiederzuerlangen, und schlägt unter anderem vor, unter konkreten Umständen die Kunden, welche wussten – oder auf Basis anfechtbarer Indizien – wissen mussten, Mittäter bei einem MwSt.-Betrug zu sein, kollektiv und persönlich für die Entrichtung der von dem Lieferanten abzuführenden MwSt. verantwortlich zu machen.
Es wird sogar festgestellt, dass es minimale oder überhaupt keine strafrechtlichen Verfolgungen für MwSt.-Vergehen gibt und … weitere verlangt werden.

Die hauptsächlichen Vorschläge der Troika

In Zusammenhang unter anderem mit fälligen Verbindlichkeiten, Freiberuflern mit hohem Einkommen und  der Mehrwertsteuer schlägt die Troika in ihrem Bericht eine Reihe grundsätzlicher Maßnahmen vor:
  1. Schreitet zu signifikanten Änderungen bei den Einziehungssystemen, speziell auf den Bereichen der automatisierten Erinnerungen, bei der Telefonzentrale zur Durchführung von Anrufen und bei der direkten Belastung von Bankkonten.
  2. Stellt als Teil des Plans zur Rationalisierung des Netzes lokaler Amtsstellen sicher, dass die zukünftigen Aktivitäten zur Einziehung von Verbindlichkeiten in die größten DOY integriert werden.
  3. Erweitert die Bandbreite der Angelegenheiten der Einheit für Großschuldner.
  4. Definiert erneut das Programm zur Überprüfung von Personen mit großen Reichtum – Freiberuflern mit hohem Einkommen (PYP -EEYE), damit sich 2013 die Bemühungen auf konkrete Sektoren von Freiberuflern mit hohem Einkommen (z. B. Ärzte und Rechtsanwälte) konzentrieren.
  5. Stellt sicher, dass schwerreiche Personen und Freiberufler mit einem hohen Einkommen auf hohen Prioritätsrängen bleiben und schafft Möglichkeiten für eine Sondereinheit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung in dieser Gruppe.
  6. Leitet eine Mindestgrenze für die Registrierung von Kleinunternehmern ein.
  7. Gebt einer konkreten Einheit in der Verwaltung die Zuständigkeit für die Beobachtung des gesamten MwSt.-Aufkommens, die Analyse von Tendenzen und potentiellen Einnahme-Risiken und die Unterbreitung von Vorschlägen zur Verbesserung bei den MwSt.-Abgaben.
  8. Setzt ein zügiges Verfahren zur Löschung vermisster Kaufleute aus dem MwSt.-System um.
  9. Schafft in der Verwaltung eine Einheit mit der Zuständigkeit für die Auffindung von Fällen des MwSt.-Betrugs und die Koordinierung von Aktivitäten zu deren Prävention.
  10. Setzt das auf Risikofaktoren basierende (risk-based) automatisierte Bestätigungssystem zur Erstattung der MwSt. um
(Quelle: Voria)
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