Der Staatsanteil an Stromkosten wird 2013 auf über 30 Milliarden Euro steigen. Damit können Steuern, Abgaben und Umlagen im neuen Jahr fast die Hälfte des Strompreises ausmachen. Die Gründe sind vielfältig. Quelle: Handelsblatt.com
Berlin: Über 30 Milliarden Euro werden die Stromkunden in Deutschland im kommenden Jahr voraussichtlich mit ihrer Stromrechnung für Steuern, Abgaben und staatlich verordnete Umlagen zahlen. Das sind fast sieben Milliarden Euro mehr als im Vorjahr, wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am Donnerstag in Berlin prognostizierte. Rund die Hälfte des Strompreises entfalle damit künftig auf staatlich induzierte Bestandteile.
Grund für den Anstieg sind laut BDEW unter anderem die deutliche Erhöhung der EEG-Umlage zur Förderung der Wind- und Sonnenenergie um 47 Prozent, die Verdoppelung der Umlage zur Entlastung stromintensiver Betriebe von den Netzentgelten und die Einführung einer neuen Offshore-Haftungsumlage zur Förderung von Windparks auf hoher See. Doch ist dies nicht die einzige Veränderung, auf die sich der Energiekunde im neuen Jahr einstellen muss. Verschärft wird auch die europäische Ökodesign-Richtlinie für den Stand-by-Verbrauch neuer Geräte, wie der BDEW mitteilte. Durften elektrische Geräte bislang im Stand-by-Betrieb zwei Watt verbrauchen, so wird der zugelassene Energiekonsum zum Jahreswechsel auf ein Watt halbiert. Geräte ohne Statusanzeige dürfen sogar nur noch maximal ein halbes Watt verbrauchen.
Insbesondere der Stromverbrauch von Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik werde immer noch unterschätzt, erklärte der Verband. Die Kosten für den Stand-by-Betrieb könnten sich im ungünstigen Fall auf 150 Euro und mehr pro Jahr im Haushalt addieren. Da bereits im Handel befindliche Geräte mit höherem Stand-by-Verbrauch weiter verkauft werden dürfen, riet der BDEW, beim Geräteneukauf gezielt nach der Energieeffizienz in diesem Punkt zu fragen.
Wie viel Haushalte für die EEG-Umlage pro Person monatlich zahlen müssen, lesen Sie hier
Wie viel Haushalte für die EEG-Umlage pro Person monatlich zahlen müssen, lesen Sie hier
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen