Klagen gegen abGEZocke 2013:
GEZ 2013 – Klagen statt zahlen!!
Für “kleines” Geld und ohne Anwaltszwang kann jeder gegen den neuen, ab 2013 geltenden und sehr umstrittenen Rundfunkbeitrag klagen.
In anderen Worten und zusammengefasst:
Der Klageweg ist einfach.
Bis auf 75 EUR sind keine finanziellen Gefahren zu befürchten.
Man benötigt keine rechtlichen Kenntnisse.
Es ist kein Rechtsanwalt notwendig.
Man fragt sich wirklich, warum man unter diesen Voraussetzungen ab dem 1. Januar 2013 noch weiter für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen sollte? Ich werde keine Zahlungen leisten und den Klageweg begehen. Schließlich kostet das neben etwas Zeit, 75 EUR und eventuell noch Zinsen und Mahngebühren. Alles in allem um die 100 EUR.
Für viele sind 100 EUR viel Geld und ich selbst würde diesen Betrag lieber für etwas anderes ausgeben, aber wir dürfen nicht vergessen, dass wir dadurch die Möglichkeit haben, das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit gleichzeitig die Politik empfindlich zu treffen. Wenn viele mitmachen, können Politik und Justiz nicht einfach wegschauen – die bereits überlastete Justiz würde durch eine Klagewelle weiter an ihre Belastungsgrenze gedrängt und die Politik zum Handeln gezwungen werden. Wir dürfen nicht vergessen, auch wenn das fast ein viertel Jahrhundert zurückliegt, dass das Volk eine ungeheure Macht entwickeln kann, wenn alle am selben Strang ziehen.
Zusammen konnte ein Volk ein ganzes System samt Mauer zu Fall bringen!
Mitmachen ist sehr einfach:
Falls erteilt, Dauerauftrag bei seiner Hausbank löschen oder Einzugsermächtigung an die GEZ widerrufen.
Zahlungen ab 2013 einstellen.
Mahnungen kassieren.
Beitragsbescheid abwarten.
Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben – die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle.
Widerspruchsbescheid abwarten. Das kann dauern und es können dazwischen Einschüchterungsschreiben von der GEZ kommen. Dabei nur insofern reagieren, als man seinen Anspruch auf den Widerspruchsbescheid bekräftigt.
Wenn endlich der Widerspruchsbescheid kommt, innerhalb von 4 Wochen Klage mit Begründung beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Das zuständige Verwaltungsgericht ist auf dem Widerspruchsbescheid vermerkt.
Wie jeder sieht, ist der Weg klar und ohne Risiken. Man muss lediglich mit ca. 100 EUR Gesamtkosten rechnen. Wenn man die Fristen ausspielt, können bis zu zwölf Monate ins Land gehen, bis ein Gericht entschieden hat. Wenn sehr viele mitmachen, sogar noch länger. Man muss sich hier vor Augen führen, wie empfindlich das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk trifft, wenn der Geldhahn plötzlich ein Jahr zugedreht bleibt oder nur tröpfelt!
Zusammen bringen wir alle das System zu Fall – und das ist nicht einmal schwer!
Ich werde zu diesen Personen gehören, die ab 2013 mit geringem Aufwand sich gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellen werden. Was ist mit Ihnen, mit Ihren Freunden und Bekannten?
Diskutieren Sie über das Thema in unserem Forum mit.
Ich bin letztens bei der öffentlich-rechtlichen rundfunkbeitrag.de-Seite aufgeschlagen. Nach einigen Problemen mit der Kontaktaufnahme, die inzwischen gelöst sind, hat sich der SWR-Justitiar persönlich meiner Fragen angenommen. Die wichtigste Antwort: Was Klagen angeht, bleibt alles wie gehabt, also:
Zahlung einstellen, Mahnung kassieren und ignorieren und den Beitragsbescheid abwarten. Dabei können schon mal fast drei Monate ins Land ziehen. Hat man einen Bescheid, muss innerhalb von vier Wochen reagiert werden. Die Begründung für den Widerspruch ist dabei nebensächlich (spielt vor Gericht keine Rolle). Natürlich gehen die Anstalten davon aus, dass die neuen Gesetze ihre Richtigkeit haben. Wie lange es braucht bis man einen Widerspruchsbescheid in Händen hält, variiert je nach Anstalt. Das kann sich bis zu einem halben Jahr ziehen. Bisher war es so, dass zwischenzeitlich die GEZ ein Antwortschreiben auf den Widerspruch schickte, der allerdings kein Bescheid war und der Entmutigung dienen sollte. Wenn schließlich der Widerspruchsbescheid kommt, steht dort welches Verwaltungsgericht zuständig ist. Wieder sind 30 Tage nach Ankunft des Bescheids Zeit, um Klage mit Begründung einzureichen. Das geht auch ohne Anwalt, nur die Gerichtskosten müssen vorgestreckt werden. Darüber kommt aber eine Nachricht. Normalerweise sind das 75 Euro, wenn man gleich im ersten Quartal 2013 die Zahlung aussetzt.
Man muss also viel Geduld haben, wenn man sich tatsächlich wehren will. Juristische Sachkenntnisse sind eher nicht so wichtig. Bis es so weit ist, dürfte auch Vorlagen im Netz aufgetaucht sein. Außerdem sind Richter an Verwaltungsgerichten verpflichtet, sich eine Meinung unabhängig von den Eingaben der streitenden Parteien zu bilden. Das ganze Verfahren kann übrigens auch schriftlich abgewickelt werden. Entweder schlägt das Gericht dies von sich aus vor oder man kann es selber anregen.
In einigen Bundesländern ist das Widerspruchsverfahren bezüglich des Vorverfahrens geändert worden (Widerspruch und Widerspruchsbescheid). Der Gebührenbescheid erhält die Information, ob ein Widerspruch zulässig ist oder ob gleich geklagt werden muss. – Wie es bei den Beitragsbescheiden ab 2013 aussehen wird, wissen wir noch nicht, das ändert jedoch nicht viel an der Vorgehensweise: Zunächst ist immer noch ein Gebührenbescheid (oder Beitragsbescheid) von der Landesrundfunkanstalt auszustellen und das weitere Vorgehen (Widerspruchsverfahren oder Klage) ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung.
Quelle: freibuerger
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