CDU: BRD wird DDR: Sachsen-Anhalt: Polizei soll Mobilfunk abschalten können:
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat einen Entwurf für die Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgelegt, der der Polizei weitreichende Vollmachten einräumen würde.[...] Eine weitere Änderung in dem Gesetzesentwurf sieht bei §31 vor, dass das Landeskriminalamt die Möglichkeit erhält, in Gefahrensituationen ebenfalls eigenmächtig “von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen die Übermittlung von personenbezogenen Daten bestimmter Personengruppen” anzuordnen. Alle anderen Behörden, Unternehmen und Organisationen wären damit verpflichtet, den Beamten Zugriff auf ihre Datenbestände zu geben, damit diese mit anderen Datenbanken abgeglichen werden. Einschränkungen sind hierfür von dem Gesetzesentwurf überhaupt nicht vorgesehen.
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