Donnerstag, 27. Dezember 2012

“Ariadne” gegen Rentenbetrug in Griechenland

“Ariadne” gegen Rentenbetrug in Griechenland:
Mit dem ab 2013 zur Umsetzung kommen Programm Ariadne soll in Griechenland den Betrügereien im Renten- und Sozialsystem ein Ende gesetzt werden.
Wie es scheint, wird der “Faden” des Programms “Ariadne” zur Übermittlung von Daten mit dem Ziel, die Betrügereien bei den Versicherungskassen und Sozialträgern in Griechenland zu bekämpfen, letztendlich nicht durch die Notariate, sondern die Dienststellen dreier griechischer Ministerien verlaufen.
Gemäß dem ursprünglichen Plan des Arbeitsministeriums war die obligatorische Beurkundung jeder demografische Veränderung wie Todesfälle, Eheschließungen, Scheidungen durch autorisierte Notare vorgesehen, damit diese die entsprechenden Daten online direkt an die “Elektronische Regierungsführung der Sozialversicherung” (IDIKA) übermittel. Mit diesem von Anfang an heftig umstrittene Verfahren wären allerdings den Bürgern nicht nur noch mehr Bürokratie, sondern für jede derartige Beurkundung auch Kosten in Höhe von ungefähr 45 Euro aufgebürdet worden, die sich auf Landesebene auf jährlich etwa 5 Millionen Euro summiert hätten.
Mit der praktisch in letzter Minute erfolgten Änderung der Planung sollen nun jedoch Dienststellen des Innenministeriums, des Finanzministeriums und des Justizministeriums das Werk der Notare übernehmen. Somit werden die Standesämter stärker involviert, da dort weiterhin Todesfälle und Geburten gemeldet werden sollen. Unter Nutzung eines spezifischen Codes erlangt der Standesbeamte Zugang zu der inzwischen von dem Innenministerium angelegten speziellen Datenbank, und im weiteren Verlauf leitet das Ministerium die Daten noch am selben Tag an die IDIKA weiter.

Mangelhafter Datenabgleich kostete Rentensystem 5 Mrd. Euro

Das Innenministerium hat die Gemeinden bereits schriftlich informiert, damit die Ausgabe der speziellen Zugangscodes erfolgt, und es wurde eine große Resonanz verzeichnet. Von Seite der Gemeinden wird allerdings betont, dass die Standesämter die demoskopischen Veränderungen schon immer den Versicherungskassen meldeten, welche diese Informationen jedoch nicht nutzten.
Arbeitsminister Giannis Vroutsis erklärte zu dem Thema: “Es geht um 5 demografische Veränderungen, die seit Jahren nicht effektiv erfasst wurden, mit der Folge, dass sie die Hauptursachen für die ausgedehnte und unkontrollierte Rechtlosigkeit bei den Versicherungskassen sind. Das Ergebnis war, dass aus der Bewilligung rechtswidriger Renten und sonstiger Leistungen innerhalb eines Jahrzehnts mehr als 5 Mrd. Euro verloren gingen.

45.991 Rentner führten bisher nicht die obligatorische Identifizierung durch

Gemäß den ersten den Rentenkassen vorliegenden Daten sind insgesamt 45.991 Personen nicht erschienen, um sich persönlich identifizieren zu lassen. Von diesen rühren 11.095 von der IKA und ungefähr 10.000 von dem OGA her. Es ist anzumerken wert, dass die Erfassung bei den Kassen OAEE (wo bereits die Rentenzahlungen an 1.595 Personen eingestellt wurden), NAT und ETAA noch im Gange ist, während die Erfassung für die – von dem Ministerium als “unkartographierten” Bereich charakterisierte – Renten an ledige Töchter, Witwen und Minderjährige bis zum 28 Februar 2013 andauert.
In den Mechanismus zur Auffindung der Rechtswidrigkeiten werden auch die Finanzämter eingegliedert. Bisher war zur Ausstellung einer Ehegenehmigung die Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 50 Euro an die Finanzämter erforderlich. Fortan werden bei der Entrichtung der Gebühr auch Steuernummer (AFM) und Sozialversicherungsnummer der Bürger aufgenommen und von den Finanzämtern direkt an die IDIKA übermittelt werden, damit letztere die Änderung des Familienstandes verzeichnet.
Die Notare werden also nur in die Fälle der Partnerschaftsverträge über (außer- / nichteheliche) Lebensgemeinschaften involviert sein, da sie außer der Errichtung der Vereinbarungen, die sie so wie so abwickelten, fortan auch verpflichtet sein werden, über diese Beurkundungen die IDIKA zu informieren, mit der ungefähr 3.000 Notare im ganzen Land elektronisch verbunden werden.

Gerichte müssen Scheidungsurteile an Standesämter übermitteln

Viele bringen jedenfalls Vorbehalte bezüglich der Fähigkeit der Standesämter zum Ausdruck, die laut den Daten für das Jahr 2011 jedes Jahr ungefähr ausgestellten 110.000 Sterbeurkunden weiterzuleiten. Schließlich erlangen in dem Verfahren zur Auffindung rechtswidriger Renten auch die Staatsanwaltschaften eine Rolle, die aufgefordert sind, die Scheidungsurteile auf dem Dienstweg an die Standesämter zu übermitteln, welche die entsprechenden Daten wiederum elektronisch an das Innenministerium weiterleiten werden, damit sie schließlich wieder bei der IDIKA ankommen.
Es wird erwartet, dass ab Anfang des Jahres 2013 das Programm in eine Pilotphase mit all den Gemeinden treten wird, die bereits mit der Datenbank verbunden sind. Die Gesetzesvorlage wird innerhalb der ersten 15 Tage des Januars 2013 vorgelegt werden und von allen involvierten Trägern obligatorisch ab Februar 2013 umzusetzen sein.
(Quelle: MegaTV)

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