Aufgrund der aktuellen Diskussion ist es notwendig sich einige detaillierte Daten anzuschauen. Im Internet (z.B. von der Kommission 146) wird behauptet, dass die unmittelbare Reichsangehörigkeit nur in den deutschen Kolonien verliehen wurde und die Deutschen mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit Sklaven waren und Ausländerstatus hatten.
Es ist zwar richtig, dass die unmittelbare Reichsangehörigkeit sich auf die deutschen Kolonien bezieht, jedoch muss man dies historisch sehen, um nicht verwirrt zu werden. Das Deutsche Reich (Kaiserreich und Weimarer Republik) setze sich aus den Bundesländern zusammen. Man entschloss sich, dass jeder Bundesstaat auch seine eigene Staatsangehörigkeit behalten sollte. Und dies findet man heute noch in Pässen aus jener Zeit. Allerdings hatte diese Entscheidung auch Folgen für die in Kolonien lebenden Deutschen. Denn welche Staatsangehörigkeit sollten Deutsche erhalten, die jetzt in Kolonien lebten? Man schuf für die im Ausland lebenden Deutschen also eine unmittelbare Reichsangehörigkeit. Die Grundlage dafür war das Abstammungsprinzip. Wenn also ein Deutscher nach Bayern zog, bekam er die Bayrische Staatsangehörigkeit und wenn er in eine Kolonie zog, dann erhielt er die unmittelbare Reichsangehörigkeit.
Als die Nationalsozialisten 1934 das Reich durch eine allgemeine Reichsangehörigkeit vereinen wollten, musste man folglich die Bundesangehörigkeit als Staatsangehörigkeit abschaffen. So erstreckte sich nun aber die unmittelbare Reichsangehörigkeit auf alle Deutsche, weshalb man die unmittelbare Reichsangehörigkeit in deutsche Staatsangehörigkeit umbenannte.
Wichtig zu verstehen: Durch diese Änderungen fand keine Statusverminderung der Deutschen statt, wie dies von manchen Netzseiten behauptet wird. Es liegt hier schlicht der Irrtum zu Grunde, die unmittelbare Reichsangehörigkeit würde sich auf Sklaven aus den Kolonien beziehen und Menschen mit der unmittelbaren Reichsangehörigkeit wären nie vollwertige deutsche Staatsbürger gewesen.
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