Montag, 26. November 2012

Festnahme eines vorgeblichen Gerichtsvollziehers

Festnahme eines vorgeblichen Gerichtsvollziehers:
Anmerkung: Die DPHW ist die neu gegründete Bürgerwehr.

Soeben erreichte uns folgende Eilmeldung des DPHW:

Festnahme eines Gerichtsvollziehers !
während eines DPHW-Einsatz am Freitag Nachmittag wurde der Gerichtsvollzieher Herr L. des AG Meissen gem. § 127 StPO vorläufig festgenommen.

Herr L. hat folgende Straftaten begangen:
Hausfriedensbruch; Amtsanmaßung; Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen; Fälschung beweiserheblicher Daten ; Täuschung im Rechtsverkehr ; Mittelbare Falschbeurkundung; Urkundenfälschung; Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen; Nötigung; Betrug.

Der "Gerichtsvollzieher" wurde den herbeigerufenen Bediensteten der zuständigen Polizeireviere übergeben, es wurden entsprechende Strafanzeigen/ Strafanträge gegen ihn gestellt.

Anmerkung der Volksbewegung:

Respekt! So wird unser Recht und auch unsere Pflicht nach Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes doch einmal richtig umgesetzt. Das DPHW schafft also Fakten und schwatzt nicht nur rum.
So muß es sein! Weiter so!

Quelle: http://dem-deutschen-volke.blogspot.de/2012/11/festnahme-eines-vorgeblichen.html

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