Montag, 15. Oktober 2012
Einsatz militärischer Waffen im Inland - Trennung von Polizei und Bundeswehr wird weiter aufgeweicht
Einsatz militärischer Waffen im Inland - Trennung von Polizei und Bundeswehr wird weiter aufgeweicht: Die Bundeswehr darf in bestimmten Ausnahmesituationen militärische Waffen im Inland einsetzen. Das haben der erste und zweite Senat in Karlsruhe entschieden. Auf den ersten Blick haben die Verfassungsrichter den Weg jetzt für die Streitkräfte freigemacht, Terrorangriffe abzuwehren, bei denen die Polizei eher hilflos wäre. Beispielsweise wenn Terroristen Berlin mit Drohnen angreifen, die mit chemischen Kampfstoffen beladen sind. Ein solcher Angriff könnte das von den Verfassungsrichtern abstrakt beschriebene Ereignis „katastrophischen Ausmaßes“ sein.
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