Die Rechtsanwälte untergraben die Freiheit des Internets um ihre eigenen Pfründe zu sichern:
Der Deutsche Juristentag hat auf seiner alle zwei Jahre stattfindenden Mitgliederversammlung bessere Möglichkeiten zur Strafverfolgung im Internet gefordert. Telekommunikationsanbieter sollten generell und soweit verfassungsrechtlich zulässig im Rahmen der EU-Vorgaben zu einer mindestens sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden, heißt es in den jetzt veröffentlichten Beschlüssen (PDF-Datei) des am Freitag in München zu Ende gegangenen Kongresses. Ferner sollen “spezielle Herausgabepflichten” für Verbindungs- und Standortinformationen sowie erweiterte Bestandsdaten geschaffen werden, damit Nutzer im Bedarfsfall “rückverfolgbar bleiben”.
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