Mittwoch, 29. August 2012

Strafanzeige gegen Walter-Borjans

Strafanzeige gegen Walter-Borjans:
Der Genfer Anwalt Pierre Schifferli hat bei der Bundesanwaltschaft Anzeige gegen den Finanzminister von Nordrhein- Westfalen, Norbert Walter-Borjans, erstattet. Er beschuldigt den deutschen Politiker des Diebstahls und der Hehlerei.
«Wir bestätigen den Eingang dieser Strafanzeige. Die Anzeige wird zurzeit geprüft», sagte am Dienstag Jacqueline Bühlmann, Mediensprecherin bei der Bundesanwaltschaft, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Mehr wollte Bühlmann dazu nicht sagen.
Schifferli hatte am vergangenen Freitag Strafanzeige eingereicht. In seinem Schreiben – wovon der Nachrichtenagentur sda eine Kopie vorliegt – wirft der Anwalt Walter-Borjans Anstiftung, Organisation und Teilnahme an Diebstahl und Hehlerei mit Bankdaten-CDs vor. Indem er Aktivitäten finanziere, die gegen Schweizer Recht verstiessen, mache er diese überhaupt erst möglich, heisst es weiter. Ausserdem wirft Schifferli dem SPD-Politiker unbefugtes Beschaffen von Daten und Personendaten sowie Verletzung des Geschäftsgeheimnisses vor.
Schuldig gemacht hat sich Walter-Borjans nach Ansicht des Juristen, der Mitglied der Genfer SVP ist, auch der Verletzung des Bankgeheimnisses und des Datenschutzes. Mit seiner Anzeige wolle er Politiker und Wirtschaftsleute zu einer Reaktion bewegen, sagte Schifferli am Dienstag zur sda.
Untersuchung muss eröffnet werden
Angesichts dieser Strafanzeige muss auch die Bundesanwaltschaft tätig werden. Denn gemäss der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung «muss sie nun eine Untersuchung eröffnen», wie der Anwalt weiter sagte. Er hofft, dass die Schweiz nun ein Rechtshilfeersuchen nach Berlin schickt mit Fragen zum Vorgehen und Kauf der Banken-CDs.
Walter-Borjans hingegen gab sich wenig beeindruckt von der Strafanzeige. «Der Erwerb und die Verwertung von Daten mutmasslicher Steuerhinterzieher sind richtig und rechtmässig», zitiert die deutsche Nachrichtenagentur dpa den Minister aus einer Stellungnahme. Der SPD-Politiker verweist zudem auf seinen Vorgänger, der vor dem ersten Ankauf von Banken-CDs die Rechtslage geprüft hatte.
hier weiter bei nzz.ch

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