BGH – Pharmalobby darf Ärzte schmieren!:
Wenn Sie demnächst zu einem Arzt Ihres Vertrauens gehen und der Ihnen ein Rezept verschreibt, dann fragen Sie ihn doch mal, ob Sie von ihm eine Provision für das ausgestellte Rezept bekommen. Quelle: Krisenfrei
Nach dem neuen BGH-Urteil (Az. GSSt 2/11) darf jeder Arzt von der Pharmalobby Geschenke annehmen. Warum sollen Sie nicht auch von diesen Geschenken etwas abgekommen?
Man kann dieses Urteil auch so interpretieren: Als Freiberufler dürfen Ärzte bestechlich sein und die Pharmalobby darf Ärzte bestechen. “Amtsträger”, wie der Ex-Bundespräsident Christian Wulff, verlieren aufgrund von Lobby-Geschenken ihren Job. So funktioniert eine Bananen-Republik. Geben Sie mal Ihrem Postzusteller oder dem Müllabfuhrteam ein kleines Präsent. Nehmen diese Leute Ihr Präsent an, müssten sie wegen Bestechlichkeit mit einer Abmahnung rechnen. Zu einer Bananen-Republik passt eben auch eine Bananen-Justiz.
Hat vielleicht die Pharma-Lobby auch den BGH bestochen? Nein, auf gar keinen Fall, denn die Richter vom BGH sind ja alle “Amtsträger”! Nun ja, Politiker sind bestechlich, wie der Fall Wulff gezeigt hat. Wobei Bestechungen von Politikern in der Vergangenheit schon häufiger vorkamen. Es ist kein Geheimnis, das Richter für hohe Staatsämter, z.B. für das BVG, den BGH … von Parteien ausgewählt werden. Wäscht hier nicht die eine Hand die andere? Was meinen Sie?
Die Bananen Republik Deutschland (BRD) soll ein Rechtsstaat sein? Träumen Sie weiter!
Hier ein Kommentar zum BGH-Urteil von Uhupardo
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen