Sonntag, 20. Mai 2012

CIA-Opfer Al-Masri klagt vor Menschenrechtsgericht: Verstöße gegen das Grundrecht auf Freiheit und gegen Folter!

CIA-Opfer Al-Masri klagt vor Menschenrechtsgericht: Verstöße gegen das Grundrecht auf Freiheit und gegen Folter!:
 
Deutsch-Libanese Al-Masri reicht in Strasbourg Beschwerde gegen Mazedonien ein.
Nach dem Deutschen Bundestag beschäftigt sich nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der Entführung des Deutsch-Libanesen Khaled Al-Masri durch den US-Geheimdienst CIA nach Afghanistan. Quelle: German/Irib
Das Gericht in Strasbourg prüfte am Mittwoch eine Beschwerde Al-Masris gegen die Republik Mazedonien, wo der heute 48jährige Ende 2003 festgenommen und anschließend der CIA übergeben wurde. Al-Masri wirft den mazedonischen Behörden vor, für seine Verschleppung mitverantwortlich zu sein. Er macht unter anderem Verstöße gegen das Grundrecht auf Freiheit und gegen das Folterverbot geltend. Al-Masri sei zu Silvester bei der Einreise nach Mazedonien aus einem Reisebus geholt und festgenommen worden, sagte James Goldson, einer seiner Anwälte, bei der Anhörung vor den 17 Richtern der Großen Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs. Er sei 23 Tage in einem Hotel in Skopje eingesperrt und von mazedonischen Ermittlern über mutmaßliche Kontakte zum Terrornetzwerk Al-Qaida vernommen worden. Er habe weder Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen dürfen noch zum deutschen Konsulat.

Am 23. Januar sei Al-Masri am Flughafen CIA-Agenten übergeben worden, berichtete Goldson. Diese hätten ihn nackt ausgezogen und mit einem Sack über dem Kopf über die Piste zu einem Flugzeug geschleppt. In der Maschine sei er geschlagen und mit einem Stock vergewaltigt worden. »Das Vorgehen der Agenten war abscheulich und demütigend.« Al-Masri sei mit einer eigens gecharterten Boeing-Maschine nach Afghanistan gebracht worden, sagte Goldson. Dort wurde er demnach in einem Geheimgefängnis der CIA in einer schmutzigen und ungeheizten Zelle eingesperrt und wieder misshandelt. Nachdem er einen Hungerstreik begonnen habe, sei er zwangsernährt worden. Erst Monate später – am 29. Mai 2004 – sei er über Albanien nach Deutschland zurückgeflogen worden. Die USA hätten zugegeben, daß es sich um eine Verwechslung gehandelt habe.

Al-Masris zweiter Anwalt, Darian Pavli, erhob massive Vorwürfe gegen Skopje. Die dortigen Behörden hätten gewusst, dass die CIA eigens ein Flugzeug gechartert hatte. »Ohne Zustimmung Mazedoniens hätte Al-Masri nicht verschleppt werden können.« Die Regierung dort weist sämtliche Vorwürfe zurück, obwohl diese von Berichten des Europarats, des Europaparlaments, Angaben der US-Behörden und teilweise auch von einem Untersuchungsausschuss des Bundestags zu Geheimdienstaktivitäten untermauert wurden. Nach ihrer Darstellung wurde Al-Masri nach einigen Stunden Verhör auf freien Fuß gesetzt. Anschließend habe er das Land in Richtung Kosovo verlassen.

Bei dieser Version blieb der Rechtsvertreter der Regierung in Skopje, Kostadin Bogdanow. Er machte zudem geltend, Al-Masri habe keine »physischen Beweise« für die Misshandlungen erbracht. Im Übrigen sei der Fall unzulässig, weil der Deutsch-Libanese seine Beschwerde beim Gerichtshof in Strasbourg zu spät erhoben habe. Der Vater von sechs Kindern aus Ulm hatte zuerst in den USA und dann in Mazedonien Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht, war damit aber gescheitert. In Deutschland wurde er nach einem Brandanschlag auf einen Supermarkt im Jahr 2007 in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Im März 2010 wurde er wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Der Europäische Gerichtshof prüft nun zunächst, ob die Beschwerde zulässig ist. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass Al-Masri in Mazedonien alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft hat. Sollte die Große Kammer den Fall für zulässig erklären, wird geprüft, inwieweit Skopje für die Entführung Al-Masris mitverantwortlich war. Außerdem könnte der Gerichtshof untersuchen, ob die Ermittlungen zu dem Vorfall durch die mazedonische Justiz ausreichend waren. Die Entscheidung über die Zulässigkeit wird erst in mehreren Wochen erwartet.

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